Rechtliches Umfeld

Richtlinie über Versicherungsvertrieb

Die Richtlinie (EU) 2016/97 über Versicherungsvertrieb (Insurance Distribution Directive, kurz „IDD“) war spätestens ab 1. Oktober 2018 innerhalb der Europäischen Union anzuwenden. Die IDD trifft die volle Breite des Versicherungsgeschäfts, beginnend beim Berufszugang für Versicherungsvertreiber inklusive Aus- und Weiterbildung, über die Produktentwicklung, den Ablauf des Beratungsprozesses inkl. weitreichender Informationspflichten, die Übergabe standardisierter Informationsblätter bis zum Umgang mit Interessenskonflikten und zur Vergütung. Die VIG bzw. ihre Konzerngesellschaften sind in allen Vertriebswegen, d.h. sowohl im Bereich des angestellten Außendienstes als auch in der Zusammenarbeit mit den Versicherungsvermittlern – Maklern und Agenten – sowie Versicherungsvermittlern in Nebentätigkeit, wie etwa Autohäusern, betroffen. Die VIG hat die betroffenen Konzerngesellschaften innerhalb der EU bereits 2017 mittels eines gruppenweiten Workshops unterstützt, dem aufgrund der großen Nachfrage 2018 ein weiterer folgte. Zusätzlich wurde den Konzerngesellschaften neben laufenden Aktualisierungen der verfügbaren Rechtsgrundlagen themenspezifisch aufbereitetes Informations- und Erklärungsmaterial für ein gemeinsames Verständnis zur Auslegung der oftmals sehr allgemein gehaltenen europarechtlichen Vorgaben zur Verfügung gestellt. In Ergänzung wurden zahlreiche Individualanfragen der Konzerngesellschaften zu lokalen Vertriebslösungen beantwortet. Im Ergebnis wurden Synergien erzielt und zugleich die lokale, eigenverantwortliche Umsetzung durch die Konzerngesellschaften respektiert.

Datenschutz-Grundverordnung

Am 25. Mai 2018 ist die Verordnung EU 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) in Kraft getreten, die die Richtlinie 95/46/EG ersetzt. Die VIG hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der neuen Vorgaben umgesetzt.