Angabepflicht GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Der Vorstand der VIG Holding setzt sich per 31. Dezember 2025 aus sieben Personen zusammen. Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern. In der VIG Holding gibt es keinen Betriebsrat, daher sind keine Arbeitnehmervertreter:innen in den Aufsichtsrat entsandt. Die Interessen der Beschäftigten werden durch spezifische Maßnahmen im Kapitel Angabepflicht ESRS S1-2 „Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretungen“ in Bezug auf Auswirkungen detaillierter beschrieben sowie durch die Berücksichtigung in relevanten Gremien abgedeckt.
Die Zuständigkeitsbereiche und Länderverantwortungen der Vorstandsmitglieder sind im Corporate Governance-Bericht unter „Zusammensetzung des Vorstands und Zuständigkeiten“ beschrieben.
Im Folgenden werden die geschlechtsspezifische Zusammensetzung und weitere Diversitätskennzahlen sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat der VIG Holding dargestellt. Gender, Generationen und Internationalität sind die primären Diversitätskriterien in Bezug auf die oberste Führungsebene. Für die Berechnung der prozentuellen Verteilung wurden die Daten per 31. Dezember 2025 herangezogen.
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Vorstand der VIG Holding |
Aufsichtsrat der VIG Holding |
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2025 |
2024 |
2025 |
2024 |
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Anzahl |
in % |
Anzahl |
in % |
Anzahl |
in % |
Anzahl |
in % |
Gender |
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Männlich |
6 |
85,71 |
6 |
85,71 |
7 |
58,33 |
7 |
58,33 |
Weiblich |
1 |
14,29 |
1 |
14,29 |
5 |
41,67 |
5 |
41,67 |
Nationalität |
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Österreichisch |
6 |
85,71 |
6 |
85,71 |
6 |
50,00 |
6 |
50,00 |
Nicht-Österreichisch |
1 |
14,29 |
1 |
14,29 |
6 |
50,00 |
6 |
50,00 |
Generationen |
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Unter 30 Jahren |
0 |
0 |
0 |
0,00 |
0 |
0 |
0 |
0,00 |
30–50 Jahre |
3 |
42,86 |
3 |
42,86 |
2 |
16,67 |
2 |
16,67 |
Über 50 Jahre |
4 |
57,14 |
4 |
57,14 |
10 |
83,33 |
10 |
83,33 |
Auf Basis der in der vorherigen Tabelle dargestellten Daten beträgt der Genderdiversitätsquotient des Vorstands im Berichtsjahr 0,17, während sich der entsprechende Wert für den Aufsichtsrat auf 0,71 beläuft. Die Kennzahlen spiegeln jeweils das Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern in den jeweiligen Gremien wider.
75 % der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sind gemäß der nach C-Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance-Kodex vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien für die Unabhängigkeit im Berichtsjahr als unabhängig zu qualifizieren, siehe unter „Corporate Governance Bericht“, Kapitel „Unabhängigkeit des Aufsichtsrats“.
Der Corporate Governance-Bericht (siehe „Zusammensetzung des Aufsichtsrats“) enthält umfassende Informationen über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrats. Dazu gehört auch eine Übersicht über die einzelnen Personen und Ausschüsse des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat als Ganzes befasst sich regelmäßig mit Fragen der Nachhaltigkeit.
Er hat den Ausschuss für dringende Angelegenheiten (Arbeitsausschuss), den Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss), den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Personalausschuss), den Strategieausschuss und den Nominierungsausschuss etabliert. Diese werden in all jenen Angelegenheiten tätig, die in Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats definiert sind. Der Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) nimmt die Aufgaben gemäß § 92 Absatz 4a Aktiengesetz (AktG) und § 123 Abs 9 VAG 2016 sowie der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 wahr. Er ist demnach insbesondere für die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Vorschlags für die Gewinnverteilung und des Lageberichtes zuständig. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Personalausschuss) befasst sich insbesondere mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder und überprüft die Vergütungspolitik in regelmäßigen Abständen. Der Vorstand legt den Konzernlagebericht und damit die darin enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung dem Prüfungsausschuss sowie dem Gesamtaufsichtsrat vor und sie wird von diesen als Teil der Prüfung des Lageberichts geprüft.
Der Vorstand der VIG Holding ist für die Leitung des Unternehmens und der VIG verantwortlich. Der Vorstand führt unter Leitung seines Vorsitzenden im Rahmen der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand die Geschäfte der Gesellschaft. Er berät sich regelmäßig über den aktuellen Geschäftsverlauf, trifft im Rahmen dieser Sitzungen die notwendigen Entscheidungen und fasst die erforderlichen Beschlüsse. Die Mitglieder des Vorstands befinden sich sowohl in ständigem gegenseitigem Informationsaustausch als auch mit den jeweils zuständigen Bereichsverantwortlichen.
Die Gesamtverantwortung für das Thema Nachhaltigkeit obliegt dem Vorstand, wobei Nachhaltigkeit grundsätzlich als Querschnittsthema in allen Bereichen der Organisation inhaltlich verankert ist und somit Bestandteil der Linienthemen ist. Demnach liegt die Verantwortung für die Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten auch in den jeweiligen Ressortzuständigkeiten der VIG Holding-Vorstände bzw. dezentral beim lokalen Management der VIG-Gesellschaften.
Nachhaltigkeitsthemen werden im Vorstand der VIG Holding im Rahmen der Ressortzuständigkeiten von den einzelnen Fachbereichen in der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigt. Zusätzlich wurde zur Zusammenführung und Koordination ein Group Sustainability Office (GSO) in der VIG Holding eingerichtet. Dieses ist dem Ressort des Vorstandsvorsitzenden zugeordnet und steuert koordinierend und unter Einbeziehung der relevanten Fachbereiche im Auftrag des Vorstands die Nachhaltigkeitsaktivitäten und deren Weiterentwicklung in der VIG.
Ein Nachhaltigkeits-Komitee, bestehend aus Vorstandsmitgliedern und Führungskräften verschiedener Fachbereiche der VIG Holding, befasst sich übergreifend mit wesentlichen Themen der Einführung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsaktivitäten der VIG, wobei ihm insbesondere zukommt, zu wesentlichen, vorstandsbeschlussrelevanten Themen im Bereich Nachhaltigkeit Empfehlungen an den Gesamtvorstand abzugeben. Es tagt jedenfalls vierteljährlich; dem Vorstand wird mittels Protokoll und ggf. mündlicher Darstellung in einer Vorstandssitzung berichtet. Im Nachhaltigkeits-Komitee vertreten sind: Stellvertreter:innen des Vorstandsvorsitzenden, Chief Finance and Risk Officer (CFRO), Chief Operating Officer (COO) sowie insbesondere Führungskräfte aus den Fachbereichen Corporate Business, Retail Insurance & Business Support, Asset-Management (inkl. Real Estate), Human Resources, European Affairs, Risk Management sowie Group Finance and Regulatory Reporting. Die Nominierung dieser Vertreter:innen innerhalb der VIG Holding steht in Verbindung zu den Wirkungsfeldern des Nachhaltigkeitsprogramms der VIG. Die Leitung des Komitees obliegt dem Group Sustainability Officer, der auch den Vorsitz führt und dem Vorstand regelmäßig über die Arbeit im Komitee berichtet.
Der Vorstand der VIG Holding informierte die Mitglieder des Aufsichtsrats im Berichtsjahr 2025 über wesentliche Nachhaltigkeits- und Informationssicherheitsthemen. Unter anderem wurde der Übergangsplan für den Klimaschutz behandelt, indem sich die VIG zur Erreichung von Emissionszielen bis 2030 verpflichtet hat. Die Verantwortung zur Überwachung der Ziele im Zusammenhang mit dem Nachhaltigkeitsprogramm liegt wie in der zuvor beschriebenen Governance-Struktur beim lokalen Management der VIG-Gesellschaften bzw. auch in den jeweiligen Ressortzuständigkeiten der VIG Holding-Vorstände. Das lokale Management der VIG-Gesellschaften informiert den lokalen Aufsichtsrat zumindest zweimal pro Jahr über die Ziele und den Umsetzungsstand des Nachhaltigkeitsprogramms auf Ebene der VIG-Gesellschaften. In der VIG Holding wird das Thema Nachhaltigkeit regelmäßig im Aufsichtsrat behandelt.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats verfügen über die notwendigen Fachkenntnisse, Branchenkenntnisse und Erfahrungen, insbesondere in den Ländern in Zentral- und Osteuropa, in denen die VIG tätig ist, um ihre Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Die relevante Erfahrung und Expertise resultiert aus den jeweiligen Ausbildungen und Schulungen sowie den entsprechenden Berufserfahrungen, die auch durch die gesetzlichen „Fit & Proper“-Anforderungen sichergestellt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem regelmäßig Schulungen und Informationen über aktuelle Fachthemen.
In der VIG ist in zumindest allen (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensionskassen, sofern die VIG Holding (direkt oder indirekt) mehr als 50 % der Anteile hält, ein umfassendes Dokumenten-Governance-System etabliert. Dieses regelt im Detail, wie verbindliche Vorgaben für die VIG erlassen werden können. Dieses unterscheidet zwischen Leitlinien (Group Policies), Richtlinien (Group Guidelines) und Arbeitsanleitungen (Group Operating Procedures). Während Leitlinien vom Gesamtvorstand beschlossen werden, werden Richtlinien vom ressortzuständigen Vorstandsmitglied genehmigt. Arbeitsanleitungen werden auf Basis einer Ermächtigung in einer Leit- oder Richtlinie von der zuständigen Bereichsleitung oder einem/einer besonderen Beauftragten der VIG Holding erlassen. Die Kommunikation der Governance-Dokumente erfolgt durch den/die jeweilige/n Dokumentenersteller:in an die VIG-Gesellschaften im Anwendungsbereich des Dokuments. Außerdem sind die Dokumente im Intranet abrufbar. Die Governance-Dokumente bedürfen für ihre Wirksamkeit auf Ebene der VIG-Gesellschaften einer lokalen Umsetzung, wobei die Genehmigungserfordernisse jenen auf Ebene der VIG Holding entsprechen müssen. Sollten Gruppenvorgaben auf Ebene der VIG-Gesellschaften in Ausnahmefällen nicht umgesetzt werden können, ist ein standardisierter Prozess für den Umgang mit Abweichungen vorgesehen, der eine entsprechende Kommunikation zwischen den VIG-Gesellschaften und dem/der Dokumentenersteller:in der VIG Holding vorsieht und bei Uneinigkeit die Entscheidung des lokalen Aufsichtsrats erfordert. Einmal jährlich erfolgt zentral eine Abfrage der formellen Umsetzung der gruppenweiten Governance-Dokumente durch den Bereich Compliance (incl. AML). Die Überwachung der Umsetzung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Dokumentenersteller:innen der VIG Holding. Außerdem ist die Umsetzung von Governance-Dokumenten auch Teil von Prüfungshandlungen der Internen Revision. Dieser mehrgliedrige Überwachungsansatz gewährleistet eine wirksame Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben in den VIG-Gesellschaften.
Angabepflicht GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Einzelne Vorstandsmitglieder oder der Gesamtvorstand der VIG Holding werden im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeiten durch die Führungskräfte aus den Fachbereichen und dem Vorsitzenden des Nachhaltigkeits-Komitees (siehe Group Sustainability Office, GSO) über Nachhaltigkeitsaspekte informiert. Regelmäßig wird auch über Compliance und Datenschutz Bericht erstattet. Weiters hat sich der Vorstand der VIG-Holding regelmäßig mit IT-Sicherheit relevanten Themen befasst und wurde zum aktuellen Stand des Cyber Defence Center-Programms informiert. Im Berichtsjahr wurde der Aufsichtsrat der VIG Holding im Anschluss an eine Sitzung auch über die EU-Nachhaltigkeitsregulierung für Versicherungsunternehmen sowie deren Auswirkungen auf die VIG informiert. Der Aufsichtsrat hat sowohl als Ganzes als auch durch den Prüfungsausschuss die Gelegenheit wahrgenommen, Nachhaltigkeitsaspekte zu behandeln.
Die Einbindung des Vorstands als Leitungsorgan und des Aufsichtsrats als Kontrollorgan erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben für diese Gremien, welche die jeweiligen Verantwortlichkeiten definieren. Dabei spielt die strategische und wirtschaftliche Relevanz der entsprechenden Entscheidung eine wichtige Rolle.
Die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen finden sich großteils auch in den sechs Wirkungsfeldern des VIG-Nachhaltigkeitsprogramms wieder. Die gesetzten Maßnahmen im Zusammenhang mit ESRS E1 „Klimawandel“ konzentrierten sich auf die Erstellung eines Übergangsplans für den Klimaschutz für die VIG, welcher am 27. Jänner 2025 vom Vorstand der VIG Holding beschlossen wurde. Weiters wurden wichtige Leistungsindikatoren (KPIs) im Zusammenhang mit der ESRS-Berichterstattung vorgestellt, z. B. zu den Treibhausgasemissionen aus dem Underwriting, der Veranlagung und dem eigenem Bürobetrieb. Der gruppenweite ESG-Risikokatalog, der in Übereinstimmung mit dem Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken der Finanzmarktaufsicht (FMA) erstellt wurde, bildet die Grundlage für die Identifikation und Bewertung von Risiken im Rahmen der konsolidierten doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS. Die Ergebnisse des gruppenweiten ESG-Risikokatalogs werden in der Regel einmal jährlich dem Vorstand der VIG Holding berichtet.
Angabepflicht GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Die Anreizsysteme für die Vorstandsmitglieder der VIG Holding spiegeln den Unternehmenserfolg aus Sicht der verschiedenen Interessenträger:innen wider, d. h., die Vergütung soll erfolgreiches Management, insbesondere auch im Hinblick auf nachhaltigen Ertrag einerseits, und Beiträge zum Mitarbeitenden- bzw. Gemeinwohl andererseits, belohnen. Das Vergütungspaket für Vorstandsmitglieder der VIG Holding ist in eine feste und eine variable Komponente aufgeteilt (siehe VIG Holding-Vergütungspolitik Teil Vorstandsmitglieder Abschnitt 2.2.5), während die Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder der VIG Holding keine variable Komponente enthält.
Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder der VIG Holding ist an das Erreichen vordefinierter jährlicher Erfolgsziele gebunden, die sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Komponenten umfassen. 2025 wurde der Übergangsplan für den Klimaschutz (Transitionsplan) in den nichtfinanziellen Zielen der VIG Holding Vorstandsmitglieder verankert und mit 50 % der strategischen Sonderziele (siehe auch Abschnitt 2.2.2 b der Vergütungspolitik) gewichtet. Damit ist die konsequente Umsetzung und Weiterverfolgung der im Übergangsplan für den Klimaschutz definierten Maßnahmen in das variable Vergütungssystem integriert. Darüber hinaus unterliegt ein erheblicher Teil der variablen Vergütung einer nachhaltigkeitsorientierten Aufschubregelung, bei der 40 % des für das Geschäftsjahr erzielten Bonus linear über drei Jahre verteilt werden.
Die aufgeschobenen Zahlungen sind abhängig von der nachhaltigen Entwicklung der VIG. Bei der Bewertung der nachhaltigen Entwicklung werden sowohl wirtschaftliche Ziele als auch die Verantwortung für Umwelt, Gesellschaft und Mitarbeitende berücksichtigt und damit die langfristige Nachhaltigkeit in die Vergütungsstruktur eingebettet.
Der Aufsichtsrat bzw. der Ausschuss des Aufsichtsrats für Vorstandsangelegenheiten der VIG Holding ist für die Genehmigung und regelmäßige Überprüfung der Bedingungen der Anreizsysteme für die Vorstandsmitglieder der VIG Holding verantwortlich. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bedarf der Beschlussfassung in der Hauptversammlung.
Weiterführende Details sind in der VIG Holding-Vergütungspolitik auf der Website der Vienna Insurance Group zu finden.
Angabepflicht GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
In der folgenden Tabelle wird ein Überblick über die wesentlichen Elemente der Sorgfaltspflicht in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gegeben. Dabei werden die von der VIG Holding implementierten Prozesse zur Identifikation von Auswirkungen, Risiken und Chancen berücksichtigt, einschließlich der konsolidierten doppelten Wesentlichkeitsanalyse, sowie die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um negative Auswirkungen zu verhindern.
Wesentliche Elemente der Sorgfaltspflicht
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell
| Angabepflicht | Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung | |
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ESRS 2 GOV-2 |
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ESRS 2 GOV-3 |
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
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ESRS 2 SBM-3 |
b) Einbindung betroffener Interessenträger:innen in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht
| Angabepflicht | Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung | |
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ESRS 2 GOV-2 |
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ESRS 2 SBM-2 |
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ESRS 2 IRO-1 |
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ESRS 2 MDR-P |
Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten |
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ESRS E1-4 |
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
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ESRS S1-4 |
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ESRS S4-1 |
Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen |
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ESRS S4-5 |
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ESRS G1 |
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen
| Angabepflicht | Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung | |
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ESRS 2 IRO-1 |
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ESRS 2 SBM-3 |
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen
| Angabepflicht | Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung | |
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ESRS E1-1 |
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ESRS E1-2 |
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
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ESRS E1-3 |
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ESRS S1-1 |
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens |
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ESRS S1-2 |
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ESRS S1-3 |
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ESRS S1-4 |
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ESRS S4-1 |
Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen |
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ESRS S4-2 |
Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen |
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ESRS S4-3 |
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ESRS S4-4 |
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ESRS G1-1 |
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ESRS G1-3 |
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ESRS G1 MDR-A |
Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte |
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation
| Angabepflicht | Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung | |
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ESRS 2 SBM-2 |
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ESRS E1-4 |
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
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ESRS E1-6 |
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen |
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ESRS S1-5 |
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ESRS S1-6 |
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ESRS S4-4 |
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ESRS S4-5 |
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ESRS G1-4 |
Angabepflicht GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen zur konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das Risikomanagement-System spielt in der VIG eine entscheidende Rolle bei der Identifizierung der wesentlichen Risiken im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Im Folgenden wird erläutert, wie die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung in dieses System eingebettet ist und welche Kontrollen die Datenqualität absichern. Ziel der internen Kontrollprozesse im Zusammenhang mit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es, die Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Nachhaltigkeitsangaben sicherzustellen. Die Prozesse unterstützen die Identifikation, Bewertung und Reduktion von Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsangaben. Sie sind übergreifend in die Abläufe der VIG integriert und umfassen die Datenerfassung und -validierung bis hin zur Governance durch die Erstellung und Pflege interner Richt- und Leitlinien.
Allgemeine Informationen zum Governance-System, zum Risikomanagementsystem und zum internen Kontrollsystem
Das Governance-System sowie die Organisation des Risikomanagementsystems und des Risikomanagementprozesses werden im Konzernabschluss im Kapitel „Risikostrategie und Risikomanagement – Governance-System“ sowie detaillierter im Abschnitt „Risikomanagementprozesse“ beschrieben. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist in das Governance- bzw. Risikomanagement-System eingebettet.
Risiken und Kontrollen in Bezug auf die ESRS-Berichtbestattung
Zur Überwachung der operationellen Risiken verfügt die VIG über ein adäquates internes Kontrollsystem (IKS), welches ein laufendes Monitoring der Risiken sicherstellt (weitere Informationen siehe Konzernlagebericht, Kapitel „Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem“). Die Bewertung der Risiken erfolgt auf Basis von Einschätzungen der Schadenshöhe und Häufigkeit. Hierzu wird das Restrisiko, das nach Berücksichtigung der risikomindernden Effekte von Kontrollen verbleibt, bewertet.
Im Rahmen des IKS werden die folgenden zwei Risiken in Bezug auf die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung betrachtet und entsprechend adressiert:
Das Risiko „Unvollständige konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung“ wird durch eine formelle doppelte Wesentlichkeitsanalyse in Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen innerhalb der VIG Holding und den lokalen (Rück-)Versicherungsgesellschaften vor Erstellung der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung reduziert.
Das Risiko „Falsche Daten in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung“ wird durch Maßnahmen wie die Anwendung eines Vier-Augen-Prinzips, (teil-)automatisierte Datenvalidierungen sowie Plausibilitätsprüfungen reduziert.
Zusätzlich haben die für die Daten verantwortlichen Fachbereiche der VIG Holding entsprechende Kontrollmechanismen zur Risikominderung implementiert.
Die Inhalte des internen Kontrollsystems (IKS) werden zumindest jährlich mit den Risikoeignern besprochen und aktualisiert. Etwaige Feststellungen durch das Risikomanagement werden direkt mit den Fachbereichen besprochen. Generell werden die Ergebnisse des IKS auf jährlicher Basis im Risiko-Komitee präsentiert. Darüber hinaus werden die im IKS enthaltenen Risiken im Rahmen von Revisionsprüfungen berücksichtigt. Ebenso ist das Thema Nachhaltigkeit Bestandteil des Prüfungsplans der Internen Revision. Sämtliche Berichte der Internen Revision und deren Ergebnisse werden dem Vorstand der VIG Holding zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erfolgt im Zusammenhang mit dem IKS bzw. der operationellen Risikosituation jährlich eine Berichterstattung an den Vorstand.