Konzernbericht 2025

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Mindestangabepflicht – Kennzahlen MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesen­tliche Nach­haltig­keits­aspekte

VIG wendet sowohl die vom ESRS definierten als auch unternehmensspezifische Kennzahlen an, um die Leistung und Wirksamkeit von Maßnahmen im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu verfolgen; wesentliche Kennzahlen – darunter u. a. Treibhausgasemissionen (Scope 1-3) inkl. Energieverbrauch, Personalkennzahlen wie Fluktuation, Diversität und Schulungsstunden – sind in den themenspezifischen Kapiteln (ESRS E1 „Klimawandel“, ESRS S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“ und ESRS G1 „Unternehmensführung“) näher beschrieben.

Wesentliche Annahmen und Schätzungen werden im Kapitel „Schätzungen zur Wertschöpfungskette“ in ESRS 2 BP-2 „Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen“ beschrieben. Die Messung der Kennzahlen wird nicht von einer externen Stelle validiert.

Mindestangabepflicht – Ziele MDR-T – Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben

Die VIG hat derzeit ausschließlich in ESRS E1 „Klimawandel“ Ziele gemäß ESRS für ausgewählte Unternehmen in der VIG festgelegt und unterstützt dadurch den Europäischen Green Deal, der darauf ausgerichtet ist, Klimaauswirkungen zu minimieren und den Übergang zu einer kohlenstoffneutralen Wirtschaft zu unterstützen. In diesem Kontext hat die VIG für die Wirkungsfelder Bürobetrieb, Underwriting und Veranlagung in definierten Handlungsfeldern bzw. Portfolios eine Zielsetzung für 2030 formuliert. Diese sehen vor, die Treibhausgasemissionen aus ausgewählten Bereichen um etwas unter 30 % bis 2030 zu reduzieren. Basisjahr für die Zielerreichung ist das Jahr 2023. Details werden in ESRS E1 „Klimawandel“ beschrieben.

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