Angabepflicht S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Zum Management der auf die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden in der VIG verbindliche Dokumente etabliert, welche regelmäßig überprüft werden. Darunter fallen das Strategie- und Nachhaltigkeitsprogramm, der Code of Business Ethics, Vorgaben in Bezug auf Datenschutz und das Risikomanagement, welche unter ESRS 2 MDR‑P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ näher beschrieben werden. Darüber hinaus stellt die EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (Insurance Distribution Directive/IDD (EU) 2016/97) eine europäische Mindestharmonisierung im Versicherungsvertrieb zum Schutz der Verbraucher:innen sicher. Sie legt Vorgaben für Produkte, Beratung und Vergütung fest und verpflichtet (Rück-)Versicherungsgesellschaften zur Aus- und Weiterbildung aller am Vertrieb und in leitender Funktion beteiligten Mitarbeiter:innen, um eine bestmögliche Beratung der Kund:innen zu gewährleisten. Alle EU-Versicherungsgesellschaften innerhalb der Gruppe erfüllen die Anforderungen der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) gemäß den EU-Vorgaben, während Nicht-EU-Versicherungsgesellschaften verschiedene Maßnahmen umsetzen, insbesondere in Bezug auf die fachliche Ausbildung des Vertriebspersonals sowie den Produktentwicklungsprozess.
Die gruppenweiten Richtlinien für Informationssicherheit, zum Drittparteienrisikomanagement und für das IT Risikomanagement zielen gemeinsam darauf ab, potenzielle Datenverluste durch die Etablierung robuster Präventivmaßnahmen zu mindern bzw. zu verhindern. Sie gewährleisten den sicheren Umgang mit Informationswerten, die systematische Identifizierung und das Management von IT-relevanten Risiken sowie strenge Kontrollen bei der Zusammenarbeit mit Drittanbietern.
Die VIG-Gruppenleitlinien „Lebensversicherung“ sowie „Underwriting für Privatkund:innen und standardisierte KMU“ beschäftigen sich mit der Produktgestaltung, dem Bestands-, Vertriebs- und Risikomanagement sowie der Vermeidung von „Greenwashing“.
Die Versicherungsgesellschaften der VIG haben zudem diverse lokale Vorgaben implementiert, die sicherstellen sollen, dass die Versicherungsnehmer:innen ausreichende und verständliche Informationen erhalten. Diese umfassen:
Richtlinien für den angemessenen Umgang mit Beschwerden von Versicherungsnehmer:innen.
Produktinformationsrichtlinien für die Erstellung und Verbreitung von Produktinformationen sollen sicherstellen, dass Broschüren, Websites und andere Materialien angemessene, aktuelle und leicht verständliche Informationen enthalten.
Vorgaben zur Marketingkommunikation, in denen Standards festgelegt werden, die sicherstellen sollen, dass die Versicherungsgesellschaften die Produktinhalte korrekt wiedergeben und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen bzw. nicht irreführend sind.
Digitale Kommunikation, die gewährleisten soll, dass Produktinformationen über verschiedene Kanäle hinweg konsistent, sicher und leicht zugänglich ausgetauscht werden können.
Schulungen, die es den Mitarbeiter:innen ermöglichen, ein umfassendes Verständnis über die verfügbaren Produkte zu erlangen, um eine sachkundige Kommunikation zu gewährleisten und Anfragen zeitnah sowie faktenbasiert zu beantworten.
Feedbackvorgaben sollen dabei unterstützen, die Kommunikation fortlaufend zu verbessern.
Die Vienna Insurance Group achtet die Menschenrechte und bekennt sich zu den Prinzipien des UN Global Compact. Weitere Details finden sich unter ESRS 2 MDR‑P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“, insbesondere dem VIG Code of Business Ethics. Personenbezogene Daten werden mit äußerster Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Für das Berichtsjahr erfolgte zusätzlich eine Abfrage bei den lokalen Versicherungsgesellschaften in Bezug auf die Nicht-Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der International Labour Organisation (ILO) „Erklärung über Grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ sowie der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln. Gemäß der Abfrage wurden keine diesbezüglichen Vorfälle gemeldet.
Die VIG-Versicherungsgesellschaften haben Feedback-Mechanismen eingeführt, etwa in Form von Interessenträger:innen-Befragungen. Weitere Details sind in ESRS S4-2 „Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen“ beschrieben.
Um den Schutz der Rechte der Verbraucher:innen und Endnutzer:innen zu gewährleisten, haben die Versicherungsgesellschaften großteils angemessene Beschwerdemechanismen mit klar definierten Abhilfeprozessen und Beschwerdestellen eingerichtet. Auch Makler:innen, Agent:innen und andere Vermittler:innen sind Ansprechpersonen zur Äußerung von Bedenken und können über die möglichen Beschwerdemechanismen informieren.
Angabepflicht S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen
Die VIG-Versicherungsunternehmen versuchen die Interessen von Kund:innen in unterschiedlichen Phasen zu berücksichtigen:
Vor dem Versicherungsabschluss konzentrieren sich die lokalen Versicherungsgesellschaften auf die Bewusstseinsbildung und Aufklärung, indem sie potenzielle Versicherungsnehmer:innen z. B. durch Marketingkampagnen, Webinare, Infobroschüren, Webseiten, Chat-Support oder persönliche Beratungsgespräche informieren und unterstützen.
Während des Vertragsabschlusses unterstützen die lokalen Versicherungsgesellschaften ihre Kund:innen regelmäßig im Antragsprozess etwa durch Beratung über digitale, telefonische oder persönliche Kanäle, durch Kund:innendienste sowie durch Online-Tools und persönliche Beratungsgespräche, jeweils entsprechend dem gewählten Vertriebszugang der Kund:innen.
Im Schadensfall bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Schadensmeldung. Dazu zählen die direkte Meldung an Versicherungsvermittler:innen, über Online-Plattformen oder Servicezentren, per E-Mail oder auch auf dem Postweg. Ziel ist es, Versicherungsnehmer:innen im Schadensfall bestmöglich zu unterstützen und einen reibungslosen Ablauf im Leistungsprozess sicherzustellen.
Eine regelmäßige Kommunikation in der Verlängerungs- und Bindungsphase – etwa durch E-Mails, sonstige schriftliche Korrespondenz oder persönliche Beratungsgespräche – unterstützt eine nahtlose Fortsetzung des Versicherungsschutzes.
Die VIG-Versicherungsgesellschaften holen kontinuierlich und systematisch Feedback von den Versicherungsnehmer:innen über verschiedene Kanäle, darunter Umfragen, Beschwerden oder Kund:innenportale ein. Die gewonnenen Erkenntnisse beinhalten Aussagen über die Servicequalität, die Klarheit der bereitgestellten Informationen und die allgemeine Zufriedenheit mit den angebotenen Dienstleistungen. Gemäß den Rückmeldungen entsteht ein tieferes Verständnis der Bedürfnisse, was zu einer Verbesserung der Servicequalität, Produktgestaltung, Vertriebsaktivitäten, Informationsbereitstellung, Datensicherheit und Datenschutzmaßnahmen führt. Die VIG-Versicherungsgesellschaften stehen auch in direktem Kontakt mit Versicherungsnehmer:innen, unter anderem durch Konsultationen, Interviews oder Dialogforen mit Makler:innen, Agent:innen oder Vertriebsmitarbeiter:innen. Sofern zutreffend, erfolgt zudem ein Austausch mit legitimen Verbrauchervertretungen. Diese Kanäle ermöglichen eine breite und repräsentative Erfassung der unterschiedlichen Sichtweisen.
Befragungen und Interviews mit Kund:innen nach der Bearbeitung von Schadensfällen liefern wertvolle Erkenntnisse über den Schadensbearbeitungsprozess und die Zufriedenheit der Versicherungsnehmer:innen.
Die Qualität der Kund:innenbeziehung wird durch unterschiedliche Indikatoren evaluiert. Eine der häufigsten Kennzahlen ist der Net Promoter Score (NPS), der die Wahrscheinlichkeit misst, mit der Versicherungsnehmer:innen die Dienstleistungen der VIG weiterempfehlen. Darüber hinaus bewerten einige lokale Versicherungsgesellschaften die Zufriedenheit durch den Customer Satisfaction Score (CSAT). Eine weitere wichtige Kennzahl ist die Zeit, in der Beschwerden gelöst oder geklärt werden. Im Abschnitt ESRS S4-5 „Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen“, werden die häufigsten Beispiele lokaler Zielsetzungen erwähnt.
Die operative Verantwortung für die Umsetzung von Kund:innenfeedback in Geschäftsentscheidungen wird entsprechend den Marktstandards der jeweiligen lokalen Versicherungsgesellschaft organisiert. In der Regel wird diese Verantwortung von mehreren Abteilungen gemeinsam getragen – darunter Marketing, Kund:innenbetreuung, Schadensmanagement und Callcenter –, um eine abgestimmte und wirksame Umsetzung kundenorientierter Verbesserungen sicherzustellen.
Benachteiligte Verbrauchergruppen wurden im Prozess der konsolidierten doppelten Wesentlichkeitsanalyse nicht identifiziert.
Angabepflicht S4-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äussern können
Die VIG-Versicherungsgesellschaften bieten ihren Versicherungsnehmer:innen verschiedene Möglichkeiten an, Bedürfnisse zu äußern, und haben dezentrale Beschwerdemanagementsysteme eingerichtet. Der Kund:innenkontakt erfolgt durch die jeweiligen VIG-Versicherungsgesellschaften. Beschwerden und Anliegen von Verbraucher:innen werden in den lokalen Beschwerdemanagementsystemen erfasst. Diese können persönlich über Kontaktstellen des Versicherungsunternehmens oder über andere Kanäle vorgebracht werden wie z. B. über Service-Helplines, per E-Mail oder über Online-Beschwerde-Portale.
Zu den zentralen Aspekten eines wirksamen Beschwerdemanagements zählen die Bearbeitungsdauer von Beschwerden, die Identifikation von Ursachen für wiederholte Beschwerden sowie die Einholung von Kund:innenfeedback nach der Bearbeitung.
Darüber hinaus sind die Versicherungsvermittler:innen verpflichtet, Kund:innen über die verfügbaren Beschwerdemechanismen zu informieren. Zusätzlich sind Versicherungsgesellschaften innerhalb der EU verpflichtet, regelmäßige Berichte über Kund:innenbeschwerden an die jeweilige nationale Aufsichtsbehörde zu übermitteln.
Wird ein Anliegen gemeldet, evaluieren die VIG-Versicherungsgesellschaften faire und transparente Abhilfemaßnahmen, die beispielsweise Entschädigungen, Servicekorrekturen oder andere geeignete Maßnahmen umfassen können. Auch diese Maßnahmen werden regelmäßig überprüft – entweder durch die Einholung von Feedback der betroffenen Versicherungsnehmer:innen oder durch die Überwachung interner Kennzahlen, um die Wirksamkeit sowie die Kund:innenzufriedenheit sicherzustellen. Gemeldete Vorfälle und daraus abzuleitende Maßnahmen werden individuell geprüft.
Die lokalen Versicherungsgesellschaften bewerten, ob Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen über die verfügbaren Kanäle zur Einreichung von Anliegen informiert sind. Dies erfolgt durch die Analyse von Website-Daten (z. B. Nutzung von Beschwerdebereichen), Daten aus Kontaktzentren (z. B. Anzahl und Details zu den Beschwerden) sowie durch informelles Feedback von Mitarbeiter:innen, Agent:innen oder Vermittler:innen. Die Ergebnisse werden regelmäßig überprüft, um die Wirksamkeit und Sichtbarkeit der Beschwerdemechanismen sicherzustellen.
Angabepflicht S4-4 – Ergreifung von Massnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Massnahmen
Die lokalen Versicherungsgesellschaften der VIG haben eine umfassende Reihe von Maßnahmen umgesetzt, um Klarheit, Transparenz und Verständlichkeit in sämtlichen Kund:inneninteraktionen zu fördern und potenziell negative Auswirkungen für Versicherungsnehmer:innen infolge unzureichender oder irreführender Informationen zu vermeiden. Kund:innenorientierte Dokumente werden in klarer, verständlicher Sprache verfasst und systematisch geprüft.
Vertriebsmitarbeiter:innen, Agent:innen und Makler:innen erhalten gezielte Schulungen zur klaren und verantwortungsvollen Kommunikation. Beratungs- und Informationsgespräche vor Vertragsabschluss dienen dazu, sicherzustellen, dass Kund:innen die Merkmale, Vorteile und potenziellen Risiken der Produkte verstehen. Darüber hinaus werden digitale Werkzeuge eingesetzt, um eine transparente Informationsweitergabe zu fördern und Kund:innen bei fundierten Entscheidungsprozessen zu unterstützen.
Die VIG-Versicherungsgesellschaften ergreifen zudem aktive Maßnahmen für Verbraucher:innen, insbesondere durch die Gewährleistung von fairem Zugang, Transparenz und Produkttauglichkeit. Die professionelle Ausbildung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Vertriebsmitarbeiter:innen stellt sicher, dass alle an der Versicherungsvermittlung beteiligten Personen über die erforderlichen Fachkenntnisse und Kommunikationsfähigkeiten verfügen, um eine klare und verlässliche Beratung durchzuführen und das Vertrauen der Kund:innen zu stärken. Dies wird auch durch die Entwicklung leistbarer oder einsteigerfreundlicher Produkte sowie durch Vertriebspartnerschaften unterstützt.
Die fortlaufenden Digitalisierungsinitiativen der VIG modernisieren die Erfahrungen entlang der Kund:innenreise (Customer Journey) und bieten benutzerfreundliche Online-Plattformen für Vertragsabschlüsse, Informationsbereitstellung und Schadensmanagement. Vereinfachte, mehrsprachige Kommunikation sowie flexible Zahlungsoptionen erleichtern den Verbraucher:innen den Zugang, während digitale Beratungs- und Self-Service-Tools das Verständnis und die Kund:innenbindung fördern.
Darüber hinaus treibt die VIG die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Kund:innenerfahrung und zur Förderung innovativer Versicherungslösungen aktiv voran. Beispiele hierfür sind Telemedizin-Dienste, die den Zugang zu medizinischen Fachkräften auf Distanz ermöglichen, oder die Einführung von Telematik-Tarifen, die sicheres Fahrverhalten belohnen. Diese Initiativen zielen in erster Linie darauf ab, Versicherungslücken – insbesondere bei bestehenden Kund:innen – zu schließen. Um einen angemessenen Versicherungsschutz sicherzustellen, werden Produkte in Übereinstimmung mit den jeweiligen Marktbedingungen und Kund:innenbedürfnissen angeboten.
Die VIG-Versicherungsgesellschaften entscheiden über die jeweilige Ausgestaltung von Produkten, Marketinginhalten, Kund:innendokumentation und digitalen Werkzeugen auf Basis lokaler Marktanforderungen. Diese Maßnahmen dienen der Anpassung an die sich wandelnden Bedürfnisse der Versicherungsnehmer:innen, der Sicherstellung einer hohen Kund:innenzufriedenheit und der Stärkung ihrer finanziellen Resilienz.
Darüber hinaus wurde in Polen ein Kompetenzzentrum für Customer Experience (CX) eingerichtet, welches den lokalen Versicherungsgesellschaften den Austausch über Kund:innenerfahrung (Customer Experience) erleichtert. Die teilnehmenden VIG-Versicherungsgesellschaften evaluieren, welche Entwicklungen innerhalb der Versicherungsprozesse auch anderen VIG-Versicherungsgesellschaften vorgestellt werden sollen.
Verschiedene VIG-Austauschgruppen – etwa jene mit Fokus auf Nachhaltigkeit oder Marketing – tragen zudem zur Stärkung einer transparenten und kund:innenorientierten Kommunikation bei. Die VIG-Versicherungsgesellschaften arbeiten zudem in den lokalen Versicherungsverbänden mit und fördern zudem den Dialog sowie die Zusammenarbeit mit Branchenpartner:innen und Aufsichtsbehörden, um das Verständnis und das Vertrauen der Verbraucher:innen zu stärken.
Die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen im Hinblick auf das Erzielen der erwünschten Ergebnisse erfolgt über Zufriedenheitsmessungen. Details dazu sind unter ESRS S4-2 „Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen“ beschrieben.
Darüber hinaus evaluieren die lokalen VIG-Versicherungsgesellschaften, ob die den Versicherungsnehmer:innen bereitgestellten Informationen ausreichend und verständlich sind. Zu diesem Zweck werden interne Audits und Qualitätsüberprüfungen durchgeführt, die sowohl eine kontinuierliche Verbesserung als auch eine einheitliche Anwendung klarer Kommunikationsstandards in allen Kund:inneninteraktionen sicherstellen sollen. Weitere Informationen zu den Wirksamkeitsmaßnahmen sind in Abschnitt ESRS S4-3 „Prozesse zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen zur Einreichung von Anliegen“ dargestellt.
Mit der Implementierung von gruppenweiten IT-Standards wird die Datensicherheit gewährleistet. Details dazu sind in ESRS 2 MDR‑P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ beschrieben. Die VIG-Gesellschaften unterliegen Datenschutzvorschriften, die festlegen, wie personenbezogene Informationen erfasst, verwendet und geschützt werden. Personenbezogene Daten werden entsprechend den Datenschutz-Vorschriften sicher verarbeitet und IT-Systeme regelmäßig aktualisiert. Die VIG hat zuverlässige Prozesse im Umgang mit Datenschutzverletzungen aufgesetzt, einschließlich eines Verfahrens zur Information der betroffenen Versicherungsnehmer:innen und der Aufsichtsbehörden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Die VIG setzt Verschlüsselungstechniken ein, die sicherstellen, dass Daten, selbst wenn sie abgefangen werden, ohne entsprechende Berechtigung unlesbar bleiben. Regelmäßige interne und externe Audits und Risikobewertungen sollen eventuelle Schwachstellen aufdecken und Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich verbessern. Weiters werden regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen durch externe Expert:innen durchgeführt. Die Vienna Insurance Group bewertet und überwacht gruppenweit regelmäßig die Verfahren zur Datensicherheit ihrer Anbieter:innen und Partner:innen, um sicherzustellen, dass diese die geltenden Sicherheitsstandards einhalten und angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Die Umsetzung erfolgt durch die lokalen VIG-Versicherungsgesellschaften.
Angesichts der zunehmenden Komplexität cyberkrimineller Vorgehensweisen informieren die lokalen VIG-Versicherungsgesellschaften ihre Mitarbeitenden regelmäßig über aktuelle Cyberrisiken. Gut geschulte Mitarbeitende spielen eine zentrale Rolle bei der Abwehr von IT-Sicherheitsangriffen. Zudem hat die VIG ein umfassendes Programm zum Schutz gegen die zunehmenden Cyber-Bedrohungen etabliert. Die Servicierung der Gesellschaften der Vienna Insurance Group erfolgt über drei Kompetenzzentren (Cyber Defence Center) in Österreich, Polen und der Tschechischen Republik. Davon abgedeckt sind alle VIG-Versicherungsgesellschaften im Anwendungsbereich des Digital Operational Resilience Act (DORA). IT-Systeme der VIG werden kontinuierlich auf Anzeichen für einen Cybersicherheitsvorfall überwacht. Das „Cyber Defence Center“-Programm wird durch Informationsveranstaltungen sowie Sensibilisierungskampagnen für Mitarbeitende ergänzt.
Die Vienna Insurance Group ist bestrebt, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen vollständig einzuhalten und die Transparenz gegenüber den Versicherungsnehmer:innen hinsichtlich der Verwendung und Weitergabe ihrer Daten zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund wurde ein gruppenweites Datenschutz-Managementsystem eingerichtet, das den Schutz personenbezogener Daten in der VIG sicherstellen soll. Grundlage bildet die VIG Gruppen-Richtlinie Datenschutz, die konzernweite Mindeststandards auf Basis der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) definiert (siehe ESRS 2 MDR‑P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“). Darin werden die VIG-Versicherungsgesellschaften (neben Asset-Management-Gesellschaften und Pensionskassen) verpflichtet, auch auf lokaler Ebene ein Datenschutz-Managementsystem zu etablieren und lokal jeweils eine:n Datenschutzverantwortliche:n zu benennen, der/die nur gegenüber dem lokalen Vorstand verantwortlich ist und an diesen berichtet. Der/die lokale Datenschutzverantwortliche ist für die Umsetzung der Mindeststandards aus der VIG Gruppen-Richtlinie Datenschutz sowie der lokalen gesetzlichen Regelungen verantwortlich. Im Falle von Datenschutzverletzungen erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorschriften eine Information an die zuständigen Behörden und die betroffenen Personen. Datenschutzverletzungen werden von den lokalen Datenschutzbeauftragten laufend analysiert; die Erkenntnisse daraus dienen der Vermeidung ähnlicher Vorfälle und der kontinuierlichen Verbesserung der Prozesse. Die lokalen Datenschutzverantwortlichen werden bei ihren Tätigkeiten von einer Gruppen-Datenschutzkoordinatorin bei ihren Aufgaben unterstützt, gesteuert und überwacht. Es wurde sowohl ein jährliches als auch ein anlassbezogenes Datenschutz-Berichtswesen von den lokalen Datenschutzverantwortlichen an die Gruppen-Datenschutzkoordinatorin eingerichtet. Dieses umfasst neben dem regelmäßigen Tätigkeitsbericht auch Datenschutzverletzungen und behördliche Prüfungen sowie deren Ergebnisse. Durch dieses Reporting werden die kontinuierliche Verbesserung und die Wirksamkeit des Datenschutzmanagements gewährleistet. Die Gruppen-Datenschutzkoordinatorin berichtet ebenfalls regelmäßig und anlassbezogen an den Vorstand und Aufsichtsrat der VIG-Holding. Im Falle einer diesbezüglichen Verletzung werden die betroffenen Personen sowie die zuständigen Behörden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen umgehend informiert. Im Berichtsjahr wurden 95 (2024: 80) Datenschutzverstöße gemäß den lokalen gesetzlichen Bestimmungen an die zuständigen Datenschutzbehörden gemeldet.
IT-Sicherheitsvorfälle werden dem Chief Information Security Officer der VIG Holding monatlich gemeldet. Kritische Vorfälle werden unverzüglich dem Chief Information Security Officer sowie dem für den IT-Bereich verantwortlichen Vorstandsmitglied der VIG Holding berichtet.
Um Greenwashing in der Lebensversicherung vorzubeugen, wurde die VIG-Gruppenleitlinie Lebensversicherung angepasst. Zur Vermeidung von Greenwashing in der Lebensversicherung werden transparente und überprüfbare Nachhaltigkeitskriterien angewendet. Hierzu zählen unter anderem unabhängige Zertifizierungen, die umfassende Offenlegung der Investitionsstrategien sowie eindeutig definierte Anforderungen an nachhaltige Produkte umfassen. Informationen für die Versicherungsnehmer:innen werden entsprechend der regulatorischen Vorgaben dargestellt. In der Nichtlebensversicherung gibt es keine klare rechtliche Definition, wie Produkte als „grün“ einzustufen sind. Deshalb wird in der VIG-Gruppenrichtlinie Underwriting für Privatkund:innen und standardisierte KMU auf unterschiedliche Quellen verwiesen, die beachtet werden müssen, sollte ein Produkt als „grün bzw. nachhaltig“ definiert werden.
Als Reaktion auf die identifizierten Risiken, wie etwa Greenwashing, die sich aus potenziell unzureichenden oder irreführenden Informationen gegenüber unseren Kund:innen ergeben, setzen die VIG-Versicherungsgesellschaften auf verschiedene Maßnahmen. Dazu gehören die Umsetzung der gruppenweiten Richtlinien und Leitlinien für das Retail Underwriting sowie die Bewusstseinsbildung über gruppenweite Kommunikationskanäle. Darüber hinaus ergreifen die Gesellschaften der Vienna Insurance Group Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen lokalen Anforderungen.
Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass eigene Geschäftspraktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen haben, sind in ESRS 2 MDR‑P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ beschrieben.
Im Rahmen des laufenden Monitorings wurden im Berichtsjahr keine systematischen oder schwerwiegenden Verletzungen menschenrechtlicher Standards in der nachgelagerten Wertschöpfungskette festgestellt.
Ressourcen zum Management der wesentlichen Themen in ESRS S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ sind nicht gesondert darstellbar, da dies Teil des gesamten Kerngeschäfts der Vienna Insurance Group ist und gruppenweit von umfassenden Maßnahmen unterstützt wird.