Konzernbericht 2025

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Angabepflicht E1-4 – Ziele im Zusammen­hang mit dem Klima­schutz und der Anpas­sung an den Klima­wandel

Nachstehender Abschnitt geht im Detail auf die Ziele der VIG im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel ein. Gemäß dem ausgewählten Klimaszenario und in Anlehnung an die oben angeführten Leitprinzipien wurden in einem intensiven Austausch mit den Fachbereichen der VIG Holding Emissionsreduktionsziele festgelegt. Darüber hinaus haben die VIG-Versicherungsgesellschaften Nachhaltigkeitsprogramme entwickelt, welche die Ausgangsbasis für künftige Emissionsreduktionen bilden. Dadurch wurde sichergestellt, dass relevante Interessenträger:innen in die Zielfestlegung und deren Erreichbarkeit eingebunden waren.

Als ersten Meilenstein hat die VIG bis 2030 konkrete Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen definiert. Das Setzen von Etappenzielen ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine unternehmerische Notwendigkeit, um die Grundlage für einen erfolgreichen Übergang zu einer nachhaltigen Zukunft zu schaffen und die Steuerbarkeit sicherzustellen. Die Etappenziele der VIG wurden vor dem Hintergrund einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung basierend auf den zwei Leitprinzipien Wesentlichkeit und Steuerbarkeit formuliert. Zunächst liegt der Fokus auf den wesentlichen Teilen des Portfolios der VIG, welche im Kapitel ESRS E1-1 „Übergangsplan für den Klimaschutz“ dargestellt wurden. Darüber hinaus wird evaluiert, mit welchen Maßnahmen die Emissionen unter anderem in einem speziellen Portfolio wirkungsvoll und bewusst reduziert werden können.

Um eine solide Grundlage für die Zielsetzung zu gewährleisten und den Übergangsplan für den Klimaschutz auf der zuverlässigsten Datenqualität aufzubauen, wurde 2023 als Basisjahr festgelegt. Zudem darf das Basisjahr laut den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich nicht mehr als drei Jahre vor dem ersten Berichtsjahr liegen. Weitere Details zur Herangehensweise bei der Zielfindung sowie dem ausgewählten Klimaszenario sind im Kapitel ESRS E1-1 „Übergangsplan für den Klimaschutz“ ausführlich dargestellt.

Zielwerte bis 2030

Wie im Kapitel ESRS E1-1 „Übergangsplan für den Klimaschutz“ dargelegt, ist eine Reduktion der Emissionen der VIG über die bereits angeführten Wirkungsfelder (exklusive Immobilienportfolio) von rund 30 % bis 2030 notwendig, um die Umsetzung des Netto-Null-Szenarios bis 2050 sicherstellen zu können. Die sich aus diesem Reduktionsziel ergebenden Referenzzielwerte der ausgewählten Portfolios sind in nachstehender Tabelle in Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2e, Berücksichtigung sämtlicher Kyoto-Gase inklusive NF3) dargestellt. Als Basisdaten wurden jeweils die zu Scope 3.15 zählenden Emissionen gemäß der im Übergangsplan für den Klimaschutz berücksichtigten Portfolios aus den Wirkungsfeldern Underwriting (Großkund:innen) und Veranlagung (Unternehmensanleihen und Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) sowie die Scope 1-3-Emissionen des eigenen Bürobetriebs der VIG aus dem Basisjahr (2023) herangezogen.

Referenzzielwerte der ausgewählten Portfolios

Ausgewählte Portfolios

THG-Emissionen Basisjahr (2023)

Zielreferenzwert (2030)

in tCO2e

 

 

Underwriting Großkund:innen

680.105

485.6631

Veranlagung: Unternehmensanleihen und Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

1.218.310

869.874

Eigener Bürobetrieb2

38.066

27.027

Scope 1-THG-Bruttoemissionen

18.136

 

Marktbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen

18.619

 

Scope 3-THG-Bruttoemissionen (Geschäftsreisen)

1.311

 

1

Im Berichtsjahr 2024 wurde der Zielreferenzwert für Underwriting Großkund:innen mit 485.633 tCO2e (statt 485.663 tCO2e) ausgewiesen. Die Angabe wurde im vorliegenden Bericht entsprechend angepasst. Inhaltliche Aussagen und Bewertungen bleiben hiervon unberührt.

2

Für die Scope 1-3-Emissionen des eigenen Bürobetriebs wurde im Rahmen des Übergangsplans für den Klimaschutz ein übergreifendes (marktbezogenes) Reduktionsziel festgelegt, da die Maßnahmen zur Emissionsminderung in den einzelnen Scopes ganzheitlich wirken und ihre Reduktion daher gemeinsam betrachtet wird.

Wie in oben dargestellter Tabelle ersichtlich, ist für das Großkund:innengeschäft im Bereich Underwriting im Hinblick auf Scope 3.15 eine Reduktion der Emissionen um 194.442 Tonnen CO2e (ausgehend vom Basisjahr) notwendig, um den Referenzzielwert von 485.663 Tonnen CO2e zu erreichen. Im Vergleich zum Basisjahr haben sich die Emissionen im Underwriting Groß­kund:innengeschäft im Berichtsjahr aufgrund einer deutlichen Verbesserung der Datenqualität um 9.957 Tonnen CO2e (1,5 %) erhöht. Für das Portfolio der Unternehmens­anleihen und Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere im Bereich Veranlagung müssen ausgehend vom Basisjahr im Hinblick auf die finanzierten Emissionen rund 350.000 Tonnen CO2e eingespart werden, um den Referenzzielwert von 869.874 Tonnen CO2e für dieses Portfolio bis 2030 erreichen zu können. Im Berichtsjahr wurden 518.582 Tonnen CO2e (-42,6 %) im Vergleich zum Basisjahr eingespart, womit die Zielvorgabe einer Emissionsreduktion bis 2030 um rund 30 % bereits erfüllt wurde. Da sich die Portfolio­allokation bzw. das Volumen in den folgenden Jahren jedoch noch ändern können, wird der im Übergangsplan für den Klimaschutz definierte Dekarbonisierungspfad weiterhin konsequent verfolgt, um die Erreichung des Emissionsreduktionsziels langfristig abzusichern. Im eigenen Bürobetrieb der VIG ist bis 2030 eine Reduktion der marktbezogenen Scope 1-3-Emissionen von 11.039 Tonnen CO2e notwendig. Im Berichtsjahr konnte im Vergleich zum Basisjahr bereits eine Reduktion der marktbezogenen Emissionen von 5.196 Tonnen CO2e (-13,7 %) erzielt werden.

Für das Immobilienportfolio der VIG wurde gemäß CRREM-Szenario eine Zielsetzung auf Basis der Emissionsintensität (kg CO2e/m2) gewählt. Ausgehend vom Basisjahr 2023 wäre zur Einhaltung eines 1,5-Grad-konformen Reduktionspfads bis 2030 eine Reduktion von rund 55 % erforderlich. Auf Grundlage einer Machbarkeitsanalyse unter Berücksichtigung von Kriterien wie Datenverfügbarkeit, Steuerbarkeit und Wesentlichkeit hat die VIG ein Reduktionsziel von 30 % bis 2030 festgelegt.

Reduktionsziel ausgewählter Portfolios – Immobilienportfolio

Ausgewählte Portfolios

THG-Emissionen Basisjahr (2023)

Zielreferenzwert (2030)

in kg CO2e/m2

 

 

Immobilienportfolio

39,90

27,90

Obenstehende Tabelle stellt die Emissions­intensität des Immobilienportfolios der VIG im Basisjahr 2023 sowie den Zielwert für 2030 dar. Zur Erreichung des definierten Ziels ist eine Reduktion der Emissionsintensität um 12,0 kg CO2e/m2 erforderlich. Im Berichtsjahr konnte im Vergleich zum Basisjahr eine Reduktion der Emissionsintensität um 3,8 kg CO2e/m2 erzielt werden.

Die VIG verfolgt das Ziel, eine 1,5-Grad-konforme Emissionsreduktion insbesondere in jenen Portfolios voranzutreiben, die den größten Hebel für die VIG darstellen. Da das gesamte Immobilienportfolio im Basisjahr 2023 lediglich rund 1 % der gesamten Scope 3-Emissionen der VIG ausmacht, liegt der Fokus auf den priorisierten Portfolios.

Ungeachtet dessen möchte die VIG einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudesektor leisten und setzt daher mit diesem Ziel erstmals ein konkretes Reduktionsziel für das Immobilienportfolio bis 2030.

Details zu den identifizierten Dekarbo­nisierungshebeln und Maßnahmen je Wirkungsfeld, die im Zuge der Festlegung der Reduktionsziele definiert wurden, sind in Kapitel ESRS E1-3 „Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten“ beschrieben. Quantitative Auswirkungen und Gesamtbeiträge zur Dekarbonisierung der einzelnen Maßnahmen können im Berichtsjahr noch nicht dargestellt werden. Die Vienna Insurance Group strebt an, dies in den kommenden Jahren schrittweise umzusetzen.

Nicht zielgebundene Portfolios im Übergangs­plan für den Klimaschutz der VIG

Die im vorherigen Abschnitt dargestellten Portfolios sind jene, die mit wissenschaftlich fundierten Methoden im Einklang mit dem Übergangsplan für den Klimaschutz der VIG verknüpft sind. Darüber hinaus umfasst das Portfolio der VIG weitere Bereiche, die zwar aktiv überwacht werden, für die jedoch derzeit aufgrund begrenzter Möglichkeiten zur direkten Steuerung keine wissenschaftlich fundierten Zielvorgaben festgelegt wurden.

Underwriting

Für das Underwriting-Portfolio der Privatkund:innen, welches sich im Zuge der Berichterstattung auf die Emissionen der Kfz-Versicherungen beschränkt, wurden trotz seiner Signifikanz vorerst keine wissenschaftlich basierten Ziele festgelegt, da die Möglichkeit einer effektiven Zielverfolgung und Steuerung sehr gering ist. Dies ist unter anderem dadurch bedingt, dass die versicherbare „Fahrzeugflotte" eines Landes durch die Kaufpräferenz der Verbraucher:innen bestimmt ist und demnach lediglich durch regulatorische bzw. (fiskal-)politische Maßnahmen verändert werden kann. Ein Rückzug aus diesem Versicherungssegment stellt für die VIG keine Option dar, da die Kfz-Versicherung als Absicherung der Gefährdungshaftung eine bedeutende Rolle für die Volkswirtschaften spielt und bei der Fahrzeuganmeldung in der Regel eine Kfz-Versicherungspflicht sowie teilweise eine Kfz-Versicherungsannahmepflicht auf nationaler Ebene besteht. Trotz Fehlens eines „harten“ Ziels ist die VIG dennoch bestrebt, die Emissionen durch ausgewählte Aktivitäten zu reduzieren. Unter anderem haben einige Gesellschaften Telematik-Apps im Einsatz, die bestimmte Fahrparameter (Beschleunigen, Bremsen etc.) mit Prämienrabatten verknüpfen. Die durch das Kfz-Portfolio generierten Emissionen der VIG werden in jedem Fall fortlaufend erfasst und im Kapitel ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“ als Teil der finanzierten Emissionen (Scope 3.15) ausgewiesen.

Veranlagung

Im Bereich Veranlagung hat die VIG im Zuge des Übergangsplans für den Klimaschutz für das Staatsanleihen-Portfolio kein wissenschaftlich fundiertes Ziel festgelegt. Obwohl die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen signifikant sind und dieses Portfolio mit Stichtag 31. Dezember 2023 (Basisjahr) ca. 30 % der gesamten Kapitalanlagen der VIG im Basisjahr des Übergangsplans für den Klimaschutz ausmacht, verfügt die VIG nur über einen begrenzten Handlungsspielraum, diese zu reduzieren. Der Grund dafür ist, dass regulatorische Anforderungen in diversen Jurisdiktionen Investitionen in Staatsanleihen vorschreiben. Des Weiteren schränkt die Notwendigkeit, Währungslücken zu vermeiden, die Auswahlmöglichkeit erheblich ein. Zudem ist die Nichtveranlagung in Staatsanleihen nach Auffassung der VIG aus volkswirtschaftlichen Gründen nicht wünschenswert. Trotz dieser Einschränkungen wurde ein Referenzziel als Orientierungshilfe abgeleitet und die Emissionen des Staatsanleihen-Portfolios werden laufend überwacht. Zudem werden die Emissionen aus dem Staatsanleihen-Portfolio im Kapitel ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“ unter den finanzierten Emissionen offengelegt. Grundsätzlich ist anzunehmen, dass die Treibhausgasemissionen in den EU-Ländern bis 2030 und darüber hinaus angesichts der Verpflichtungen der Staaten, einen entsprechenden Beitrag zur Klimazielerreichung zu leisten, sinken werden.

Des Weiteren sind Kapitalanlagen aus der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung aus Gründen fehlender direkter Steuerungsmöglichkeiten der Vienna Insurance Group (Veranlagung liegt in der Entscheidung der Kund:innen) im Bestand nicht in die Erarbeitung der Reduktionsziele eingeflossen.

Unterschiede in der Emissionsdarstellung zwischen dem Übergangs­plan für den Klima­schutz und den offengelegten Treib­haus­gas­emissionen

Die Emissionsdarstellung im Übergangsplan für den Klimaschutz unterscheidet sich teilweise von den offengelegten Treibhausgasemissionen, da zum Teil unterschiedliche Portfolios, Gesellschaften und/oder Emissionsscopes (z. B. Scope 3) berücksichtigt werden. Im Kapitel ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“ werden somit mehr Emissionen ausgewiesen. Es ist jedoch sichergestellt, dass alle Emissionen, die im Übergangsplan für den Klimaschutz ausgewiesen werden, ebenfalls vollständig in die Offenlegung der Emissionen der Vienna Insurance Group einfließen. Im Folgenden werden die Unterschiede in der Datenbasis für die einzelnen Wirkungsfelder näher erläutert.

  • Für den Bereich Underwriting (Großkund:innen) werden sowohl im Übergangsplan für den Klimaschutz als auch in der Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) dieselben Emissionen erfasst und ausgewiesen.

  • Während im Übergangsplan für den Klimaschutz die Emissionen im Bereich Underwriting (Privatkund:innen) zwar berechnet und beobachtet werden, sind diese Emissionen derzeit aufgrund der eingeschränkten Möglichkeit einer effektiven Zielverfolgung und Steuerung nicht in der Zielsetzung umfasst. In der THG-Bilanz werden die Emissionen aus dem Kfz-Portfolio aus diesem Wirkungsfeld jedoch dargestellt.

  • Der Bereich Veranlagung umfasst im Übergangsplan für den Klimaschutz grundsätzlich das Portfolio der Unternehmensanleihen, Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere sowie das Immobilienportfolio. Ein wesentlicher Unterschied in der Darstellung der Emissionen aus dem Portfolio der Unternehmensanleihen, Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere besteht darin, dass der Übergangsplan und die damit einhergehende Klimazielsetzung die Scope 1- und 2-Emissionen der investierten Unternehmen berücksichtigt, während in der THG-Bilanz auch die Scope 3- Emissionen ausgewiesen werden. Für das im Berichtsjahr in den Übergangsplan für den Klimaschutz aufgenommene Immobilienportfolio kommt es aufgrund der eingeschränkten Steuerungsmöglichkeiten und teilweise geringer Datenqualität zu einer Abdeckung von 65 % des Investitionsvolumens. Die VIG ist bestrebt, die Datenqualität in den kommenden Jahren zu verbessern. In der THG-Bilanz sind die Emissionen des gesamten Immobilienportfolios der Gruppe abgebildet. Bei der Offenlegung der Emissionen in ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“ werden zusätzlich zu den im Übergangsplan für den Klimaschutz berücksichtigten Emissionen auch sämtliche Emissionen aus Staatsanleihen sowie die Scope 3-Emissionen ausgewiesen. Die offengelegten Emissionen umfassen zudem die Emissionen aus Kapitalanlagen aus den fonds- und indexgebundenen Lebensversicherungsverträgen sowie nicht-konsolidierte Beteiligungen. Aufgrund des geringen Investments in dieser Anlageklasse werden nicht-konsolidierte Beteiligungen jedoch nicht in den vorliegenden Übergangsplan für den Klimaschutz einbezogen. Darüber hinaus besteht derzeit keine Absicht, diese im nächsten Jahr in den Übergangsplan für den Klimaschutz aufzunehmen. Obwohl Kapitalanlagen der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherungen Teil der Konzernbilanz sind, liegen die Anlageentscheidung und das Anlagerisiko bei den Kund:innen. Die VIG-Versicherungsgesellschaften, die fonds- und indexgebundene Versicherungsprodukte anbieten, werden jedoch kohlenstoffarme fonds- und indexgebundene Alternativen sowohl für Neugeschäfte als auch für bestehende Verträge ermöglichen (Reallokation).

  • Im eigenen Bürobetrieb der VIG unterscheidet sich die Darstellung der Emissionen aus dem Übergangsplan für den Klimaschutz und der THG-Bilanz nur hinsichtlich der einbezogenen Gesellschaften. Im Übergangsplan für den Klimaschutz sind alle vollkonsolidierten Versicherungsgesellschaften (exklusive Ukraine) umfasst sowie zusätzlich einige Nicht-Versicherungsgesellschaften wie Pensionskassen, Asset-Management- sowie Assistance- und Servicegesellschaften, die für das Versicherungsgeschäft wesentlich sind. Für die Offenlegung der Emissionen gemäß ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“ wurden sämtliche im IFRS-Konsolidierungskreis befindliche Versicherungsgesellschaften (exklusive der drei ukrainischen Gesellschaften) miteinbezogen.

Angabepflicht E1-5 – Energie­verbrauch und Energiemix

Nachstehende Tabelle stellt den Energieverbrauch der VIG aus dem eigenen Bürobetrieb dar. Die VIG als Versicherungsdienstleisterin wird auf Basis ihrer Geschäftstätigkeiten keinem klimaintensiven Sektor zugeordnet. Die von den ESRS vorgegebenen Offenlegungsanforderungen in Bezug auf klimaintensive Sektoren finden daher in diesem Bericht keine Anwendung.

Energieverbrauch und Energiemix

Energieverbrauch und Energiemix

2025

2024

2023

Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh)

120.795

125.551

126.529

Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)

81,96

84,81

85,64

Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh)

4.099

5.103

7.215

Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)

2,78

3,45

4,88

Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh)

22.497

17.377

13.955

Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)

15,26

11,74

0,09

Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) (MWh)

24

46

27

Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh)

21.805

16.738

13.968

Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh)

668

593

n.a.

Gesamtenergieverbrauch (MWh)

147.391

148.030

147.738

Der Gesamtverbrauch fossiler Energie verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 3,8 %. Der Energieverbrauch aus nuklearen Quellen wurde gegenüber dem Basisjahr um 19,7 % reduziert. Gleichzeitig erhöhte sich der Gesamtverbrauch erneuerbarer Energien im Vergleich zu 2024 um 29,5 %. Der Gesamtenergieverbrauch ist im Vergleich zum Vorjahr geringfügig gesunken (-0,4 %).

Angabepflicht E1-6 – THG-Brutto­emis­sionen der Kate­gorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamt­emissionen

Im Folgenden werden die Treibhausgasemissionen der VIG nach Scope 1, 2 und 3 gemäß Greenhouse Gas (GHG)-Protokoll in CO2-Äquivalenten (Berücksichtigung sämtlicher Kyoto-Gase inklusive NF3) dargestellt und umfassen die direkt beim Unternehmen emittierten (aufgrund von Heizenergiebedarf, Kältemittel und Treibstoffverbrauch = Scope 1) sowie die indirekt durch das Unternehmen verursachten Emissionen (aufgrund von Strom-, Fernkälte- sowie Fernwärmebedarf = Scope 2). Zusätzlich werden die durch geschäftliche Flugreisen der Mitarbeitenden verursachten Emissionen (= Scope 3, Kategorie 6) sowie die finanzierten Emissionen (= Scope 3, Kategorie 15) in den Bereichen Veranlagung (inkl. Immobilienportfolio) und Underwriting (Großkund:innen und Privatkund:innen) dargestellt. Zudem werden die Emissionen jener Unternehmen, an denen die VIG eine Beteiligung hält (at-equity Gesellschaften), in Scope 3 (Kategorie 15) ausgewiesen. Für die Berechnung der Treibhausgasemissionen des eigenen Bürobetriebs wurden die Datenbanken der International Energy Agency (IEA), des Umweltbundesamtes Österreich, des Department for Environment, Food and Rural Affairs (DEFRA), des Verbands der Automobilindustrie (VDA) sowie ecoinvent herangezogen. Die Methodik folgt den Vorgaben des GHG-Protokolls, um eine konsistente und transparente Emissionsberechnung sicherzustellen. Informationen zur Methodologie sowie den Datenbanken, die zur Berechnung der finanzierten Emissionen (Scope 3.15) verwendet wurden, sind in den entsprechenden Unterkapiteln zur Berechnung der finanzierten Emissionen dargestellt.

Energiekennzahlen, die als Basis zur Berechnung der CO2e-Emissionen für den eigenen Bürobetrieb der VIG herangezogen wurden, wurden mit Stichtag 31. Dezember 2025 von den einzelnen sich im Konsolidierungskreis befindlichen VIG-Gesellschaften gemeldet, wobei bei fehlenden Daten ein Hochrechnungsansatz herangezogen wurde. Ebenso beinhalten die finanzierten Emissionen aus dem Veranlagungs-Portfolio die Werte per 31. Dezember 2025. Aufgrund der Datenverfügbarkeit werden die finanzierten Emissionen aus dem Immobilienportfolio mit Stichtag 30. Juni 2025 dargestellt. Trotz dieser versetzten Periode erfolgt die Berechnung der Emissionsdaten im Immobilienportfolio anhand von Ganzjahreswerten. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass das Immobilienportfolio aufgrund der langfristigen Ausrichtung im Jahresverlauf als Ganzes relativ konstant ist. Für die Ausweisung der Emissionen aus dem Underwriting-Portfolio (Großkund:innen sowie Privatkund:innen) wurde der 31. Oktober 2025 als Stichtag herangezogen. Der frühzeitige Stichtag hat jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Offenlegung der Emissionsdaten. Zudem wird im Kapitel ESRS 2 BP-2 „Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen“ detailliert auf die vorgenommenen Schätzungen bei der Berechnung der Emissionsdaten eingegangen.

Scope 1-Treibhausgas (THG)-Bruttoemissionen

In Scope 1 werden die sogenannten direkten Treibhausgasemissionen erfasst. Diese stammen aus der Verbrennung von fossilen Rohstoffen in unternehmenseigenen oder vom Unternehmen kontrollierten Anlagen (u. a. Heizungsanlagen am Standort) sowie aus der Nachfüllmenge der Kältemittel für Klimaanlagen im Berichtsjahr. Zusätzlich wurde der Treibstoffverbrauch des Fuhrparks erhoben. Hierbei handelt es sich um Benzin- oder Dieselverbrauch bzw. Biokraftstoffe aus unternehmenseigenen oder geleasten Fahrzeugen.

Scope 2-Treibhausgas (THG)-Bruttoemissionen

Die unter der Kategorie Scope 2 erfassten Emissionen stellen jene Treibhausgasemissionen dar, die aus der Erzeugung von zugekaufter Energie entstehen. Die VIG berichtet für 2025 die in Scope 2 verursachten Emissionen sowohl nach dem standortbasierten als auch nach dem marktbasierten Ansatz gemäß GHG-Protokoll. Mit dem standortbasierten Ansatz werden die Emissionen basierend auf den durchschnittlichen Emissionsfaktoren der regionalen Energieversorgung, also des lokalen Strom- und Wärmenetzes, berechnet. Der marktbasierte Ansatz hingegen berücksichtigt die spezifischen Treibhausgasemissionen der tatsächlich beschafften Energie. Für die Berechnung der Scope 2-Emissionen aus Elektrizität wurden die Emissionsfaktoren der International Energy Agency (IEA) verwendet, welche die Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) umfassen.

Scope 3-Treibhausgas (THG)-Bruttoemissionen

Die unter Scope 3 erfassten Treibhausgasemissionen entstehen indirekt entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette eines Unternehmens. Sie resultieren aus Aktivitäten, die vom Unternehmen ausgelöst werden, jedoch aus Quellen stammen, die weder im Eigentum des Unternehmens stehen noch von ihm kontrolliert werden. Die Scope 3-Emissionen lassen sich in 15 unterschiedliche Kategorien aufteilen.

Die VIG hat gemäß den Anforderungen der ESRS eine Signifikanzanalyse durchgeführt, auf deren Basis evaluiert wurde, welche Kategorien der Scope 3-Emissionen für die VIG relevant und damit zu erheben bzw. zu berichten sind. Die ESRS geben keine detaillierte Vorgehensweise bei der Durchführung einer solchen Analyse vor, verweisen jedoch auf das GHG-Protokoll, welches angibt, dass die Beeinflussbarkeit der Emissionen durch das Unternehmen sowie der Anteil an den gesamten Scope 3-Emissionen der jeweiligen Kategorie angemessene Kriterien zur Bewertung der Relevanz darstellen. Für die durchgeführte Signifikanzanalyse wurden die Emissions- und Verbrauchsdaten jener VIG-Versicherungsgesellschaften herangezogen, die bereits 2023 im Berichtsumfang enthalten waren. Ergänzend flossen – soweit verfügbar – zusätzliche Datenquellen, wie etwa Informationen zu Zugreisen oder Abfallaufkommen, in die Auswertung ein. Die Ergebnisse wurden anschließend auf den Scope der vollkonsolidierten Gesellschaften hochgerechnet. Diese Hochrechnung erfolgte über die Anzahl der Mitarbeitenden (in Tonnen CO2e pro Mitarbeitenden je Kategorie multipliziert mit der Gesamtanzahl der Mitarbeitenden). Im Berichtsjahr wurde die Analyse auf Basis der Vorjahresergebnisse sowie der für 2024 gemeldeten Mitarbeiter:innendaten und der vorliegenden Verbrauchsdaten aktualisiert.

Als Kriterium zur Identifikation der relevanten Scope 3-Kategorien wurden der Anteil der jeweiligen Kategorie an den gesamten Scope 3-Emissionen sowie die Beeinflussbarkeit und die Branchenrelevanz herangezogen. Gemäß GHG-Protokoll entspricht das Maß der Beeinflussbarkeit dem Potenzial des Unternehmens, Emissionen aus der jeweiligen Scope 3-Kategorie angemessen reduzieren zu können. Bezüglich der Branchenrelevanz wird im GHG-Protokoll auf sektorspezifische Richtlinien verwiesen, welche für die Finanzbranche jedoch noch nicht zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wurde zur Beurteilung der Branchenrelevanz ein Branchenvergleich auf Basis der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung zu den Scope 3-Emissionen von sechs Versicherungsunternehmen durchgeführt.

Die Ergebnisse der aktualisierten Signifikanzanalyse bestätigen, dass die Scope 3.15-Emissionen (finanzierte Emissionen) als relevant eingestuft und demnach in der konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung berichtet werden. Die finanzierten Emissionen stellen Emissionen aus dem Veranlagungs- und Underwriting-Portfolio des Unternehmens dar und betragen im Berichtsjahr rund 99 % der gesamten Scope 3-Emissionen. Auch wenn der Anteil der Kategorie Scope 3.6-Emissionen aus dem Flugverkehr an den gesamten Scope 3-Emissionen der VIG weniger als ein Prozent beträgt, werden die Treibhausgasemissionen wie bereits in der Vergangenheit aufgrund der angenommenen Relevanz für bestimmte Interessenträger:innen berichtet.

Die restlichen Kategorien der Scope 3-Emissionen wurden analog zum Vorjahr als nicht wesentlich eingestuft:

  • Kategorie 1 „Eingekaufte Waren und Dienstleistungen“ ist nicht relevant, da sich die zugekauften Produkte für die VIG als Dienstleistungsunternehmen vorwiegend auf Papierprodukte beschränken und die daraus entstehenden Emissionen zu vernachlässigen sind. Zusätzlich wurden bestimmte IT-Produkte in die Emissionsberechnung einbezogen, wodurch sich die Relevanz dieser Kategorie jedoch nicht verändert hat.

  • Die Emissionen der Kategorie 2 „Kapitalgüter“ sind vernachlässigbar, da sich die eingekauften Kapitalgüter für die VIG auf die Büroinfrastruktur (IT und Möbel) und auf Unternehmensfahrzeuge beschränken.

  • Die Kategorie 3 „Brennstoff- und energiebezogene Emissionen“ ist für die VIG als nicht-produzierendes Unternehmen nicht wesentlich. Die vorgelagerten Emissionen des Energie- und Treibstoffverbrauchs fallen gering aus und liegen im Vergleich zu den gesamten Scope 3-Emissionen bei unter einem Prozent.

  • Die Kategorien 4 und 9 „Transport und Verteilung (vor- und nachgelagert)“ sind für die VIG als Finanzunternehmen ohne bedeutende Transport- und Logistiktätigkeiten nicht wesentlich.

  • Die Kategorie 5 „Abfall“ behandelt jene Emissionen, die aus der Entsorgung und der Behandlung von Abfällen durch Dritte entstanden sind. Als nicht-produzierendes Unternehmen fällt in den Bürogebäuden der VIG lediglich haushaltsüblicher Abfall mit geringen Treibhausgasemissionen an.

  • Die Emissionen aus der Kategorie 7 „Pendeln der Mitarbeiter:innen“ wurden auf Basis von Daten der Statistik Austria sowie einer Studie des ÖAMTC und der Technischen Universität Wien (siehe „Was bewegt Österreichs Pendler zum Umsteigen?“ vom 30. März 2021) berechnet. Die Ergebnisse dieser Berechnungen zeigen, dass der Anteil der Emissionen im Vergleich zu den gesamten Scope 3-Emissionen unter einem Prozent liegt und die Kategorie demnach für die VIG nicht signifikant ist.

  • Bezogen auf Kategorie 8 „Angemietete oder geleaste Sachanlagen“ werden die Emissionen, die sich aus angemieteten Büroflächen ergeben, bereits in den Scope 1- und Scope 2-Emissionen berücksichtigt. Die Emissionen des Immobilienportfolios der VIG werden im Berichtsjahr in Scope 3.15 „Finanzierte Emissionen“ angeführt.

  • Kategorie 9: siehe Kategorie 4

  • Auch die Kategorie 10 „Verarbeitung der verkauften Produkte“ ist für die Vienna Insurance Group als Dienstleistungsunternehmen nicht wesentlich, was auch im Branchenvergleich bestätigt wird.

  • Die Kategorien 11 „Nutzung der verkauften Produkte“ und 12 „Umgang mit verkauften Produkten an deren Lebenszyklusende“ ist nicht anwendbar, da die VIG keine Produkte, sondern Dienstleistungen verkauft. Emissionen, die aus dem Verkauf von Versicherungsprodukten entstehen („Insurance-Associated Emissions“), werden in der Kategorie 15 ausgewiesen.

  • Kategorie 12: siehe Kategorie 11

  • Kategorie 13 „Vermietete und verleaste Sachanlagen“ ist für die VIG im Berichtsjahr nicht anwendbar, da Emissionen aus Immobilien, die im Besitz der VIG sind und an Dritte vermietet werden, in Scope 15 unter der Asset-Klasse „Immobilien“ erfasst werden.

  • Scope 14 „Franchise“ ist nicht wesentlich, da die VIG keine Franchise-Aktivitäten hat.

Berechnung der finanzierten Emissionen im Bereich Underwriting (Großkund:innen)

Die Berechnung der Emissionen im Bereich Underwriting für Großkund:innen erfolgt auf Basis des PCAF (Partnership for Carbon Accounting Financials)-Ansatzes „economic-activity based emission estimation“ (PCAF-Standard, Part C, Version 1, November 2022) und wird im Kapitel ESRS 2 BP-2 „Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen“ im Detail beschrieben. Auch die in diesem Bereich durchgeführten Schätzungen der Emissionen werden im Kapitel ESRS 2 BP-2 „Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen“ dargestellt.

Berechnung der finanzierten Emissionen im Bereich Underwriting (Privatkund:innen)

Die finanzierten Emissionen aus dem Bereich Underwriting für Privatkund:innen beinhalten die Emissionen aus dem Kfz-Portfolio der VIG. Der Bereich Gebäudeversicherung wird im Berichtsjahr noch ausgeklammert, da zum Zeitpunkt der Berichterstattung für die Emissionsberechnung noch kein PCAF-Standard zur Verfügung stand. Bezüglich der vorgenommenen Schätzungen für die Emissionen aus dem Kfz-Portfolio wird auf Kapitel ESRS 2 BP-2 „Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen“ verwiesen.

Berechnung der finanzierten Emissionen von Unternehmensanleihen und Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Staatsanleihen

Die Berechnung der finanzierten Emissionen im Veranlagungsportfolio erfolgt mit Hilfe einer Finanzsoftwarelösung, welche die integrierte Verarbeitung von Portfoliomanagement- und Risikomanagementdaten ermöglicht. Die Berechnungslogik der finanzierten Emissionen aus Unternehmensanleihen und Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren folgt jener aus PCAF (Part A, Version 2, Dezember 2022). Die Emissionsdaten werden von einem spezialisierten Finanzdienstleister bezogen und regelmäßig aktualisiert. Die finanzierten Emissionen der Unternehmensanleihen und Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere werden auf Basis des EVIC (Enterprise Value Including Cash) und der Unternehmensemissionen berechnet. Im Falle von nicht abgedeckten Emissionen wurden die vorhandenen Emissionsdaten herangezogen und je Asset-Klasse entsprechend hochskaliert. Im Bereich der Staatsanleihen erfolgt die Berechnung der finanzierten Emissionen ebenfalls nach dem PCAF-Standard, wobei hier ebenfalls Daten aus einer Datenbank eines Finanzdienstleisters herangezogen werden. Für weitere Details im Hinblick auf Schätzungen im Bereich Veranlagung wird auf das Kapitel ESRS 2 BP-2 „Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen“ verwiesen.

Berechnung der finanzierten Emissionen aus dem Immobilienportfolio

Für die Emissionsberechnung aus den Immobilieninvestments der VIG wird der sogenannte „Whole Building Approach“ gemäß PCAF-Standard angewandt. Dabei werden für jedes sich im Portfolio befindliche Gebäude die Scope 1- und 2-Emissionen in Summe betrachtet. Bezüglich der Datenerhebung zur Berechnung der immobilienbezogenen Emissionen wird eine Softwarelösung verwendet, anhand welcher jedes Immobilieninvestment der VIG im Detail dargestellt werden kann und einer eigenen Identifikationsnummer zugeordnet wird. Die Daten sind von den Besitzgesellschaften periodisch zu übermitteln und werden auf Ebene der VIG Holding konsolidiert. Für die Berechnung der finanzierten Emissionen aus dem Immobilienportfolio sind vor allem Daten aus den Energieausweisen sowie die jeweiligen Flächen und Volumina der Objekte (zur Plausibilitätskontrolle der Eingaben aus den Energieausweisen) relevant. Emissionen von Immobilieninvestments, für die keine Daten übermittelt wurden, wurden mittels Näherungswerten eines externen spezialisierten Finanzdienstleisters zum NACE-Code 68.2 (Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen) hochgerechnet.

Teilweise werden Immobilien zur Eigennutzung verwendet. In diesen Fällen war es notwendig, die Emissionen der zur Eigennutzung verwendeten Immobilien (Stromverbrauch, Wärme und Kühlung aus Scope 1 und 2) von jenen der fremdgenutzten Immobilien (Scope 3.15) abzugrenzen bzw. diese in Scope 3.15 abzuziehen.

In Bezug auf die vorgenommenen Schätzungen wird auf Kapitel ESRS 2 BP-2 „Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen“ verwiesen.

Die Berechnungen der gesamten Scope 3-Emissionen der VIG basieren auf einer Kombination der verfügbaren Aktivitätsdaten. Im eigenen Bürobetrieb der VIG wurden die Emissionen aus Flugreisen teilweise anhand von Primärdaten berechnet, indem die exakten Flugkilometer von den Gesellschaften eingemeldet wurden. Der Prozentsatz der für die Emissionsberechnung herangezogenen Primärdaten im eigenen Bürobetrieb beläuft sich im Berichtsjahr auf 54,5 % (2024: 33,0 %). Die Emissionsdaten im Bereich Underwriting (Großkund:innen sowie Privatkund:innen) wurden gänzlich anhand von Sekundärdaten berechnet.

Im Bereich Veranlagung wurde bei der Emissionsberechnung zum Großteil auf verfügbare Daten eines externen Datenbankanbieters zurückgegriffen, welche ebenfalls Schätzwerte enthalten. Aus diesem Grund kann beim Anteil der Emissionen, die mithilfe des externen Datenbankanbieters berechnet wurden, nicht ausschließlich von Primärdaten gesprochen werden. Ein PCAF-Score ist für 50,6 % des gesamten Investitionsvolumens verfügbar. Innerhalb dieses abgedeckten Anteils weisen rund 69 % der Scope 1- und Scope 2-Emissionen eine hohe Datenqualität (PCAF-Score 1 – extern validierte Daten) auf, während rund 24 % dem PCAF-Score 2 (von den Emittenten berichtete Daten) zugeordnet werden. Im Bereich der Scope 3-Emissionen werden rund 86 % dem PCAF-Score 2 zugewiesen. Die verbleibenden Emissionen innerhalb des bewerteten Investitionsvolumens werden mit PCAF-Score 4 (Schätzungen anhand von Branchendurchschnittswerten) klassifiziert.

Für das Immobilienportfolio der Vienna Insurance Group konnte bei rund 5,3 % (2024: 4,9 %) der Emissionsdaten auf Primärdaten zurückgegriffen werden.

Folgende Tabelle bietet eine Übersicht zu den im Berichtsjahr berechneten Treibhausgasemissionen nach Scopes. Zudem werden die Emissionen des Basisjahres (2023) und des Vorjahres (2024) sowie die prozentuale Veränderung im Vergleich zu 2024 dargestellt. Wie bereits im Kapitel ESRS E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“ dargestellt, weicht der im Zuge des Übergangsplans für den Klimaschutz enthaltene Umfang der Emissionen für einzelne Portfolios von der Darstellung der Emissionen in der nachstehenden Tabelle ab. Die Etappenziele sowie die Fortschrittsmessung in Bezug auf die Emissionen gemäß Übergangsplan für den Klimaschutz befinden sich daher im Sinne der Vergleichbarkeit in einer gesonderten Tabelle im Anschluss an die folgende Tabelle.

THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1,2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

2025

2024

∆ in %

Basisjahr 2023

in tCO2e

 

 

 

 

Scope 1-Treibhausgas­emissionen1

 

 

 

 

Scope 1-THG-Bruttoemissionen (tCO2e)

18.614

18.538

0,41

19.490

Prozentsatz der Scope 1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %)

0,00

0,00

 

0,00

Scope 2-Treibhausgasemissionen2

 

 

 

 

Standortbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen (tCO2e)

18.452

21.195

-12,94

19.301

Marktbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen (tCO2e)

13.889

17.678

-21,44

19.755

Signifikante Scope 3-Treibhausgasemissionen

 

 

 

 

Gesamte indirekte (Scope 3) THG-Bruttoemissionen (tCO2e)

 

 

 

 

6) Geschäftsreisen

1.883

1.345

39,99

1.101

15) Investitionen

 

 

 

 

Underwriting (Großkund:innen)

690.062

654.634

5,41

680.105

Underwriting (Privatkund:innen)

1.897.078

1.956.328

-3,03

1.911.887

Veranlagung (Unternehmensanleihen und Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere)3

10.338.573

10.603.806

-2,50

13.343.356

Veranlagung (Staatsanleihen)

2.413.616

2.375.284

1,61

2.979.043

Veranlagung (Immobilienportfolio)

96.960

102.847

-5,72

111.064

At equity-Gesellschaften4

3.882

3.714

4,51

n. a.

THG-Emissionen insgesamt

 

 

 

 

THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen)
(tCO
2e)

15.479.119

15.737.691

-1,64

19.065.347

THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen)
(tCO
2e)

15.474.555

15.734.174

-1,65

19.065.801

1

Die biogenen (out of scope) Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung bzw. dem biologischen Abbau von Biomasse (Scope 1) belaufen sich im Berichtsjahr auf 837,1 tCO2e.

2

Die biogenen (out of scope) Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung bzw. dem biologischen Abbau von Biomasse (Scope 2) belaufen sich im Berichtsjahr auf 6.560,3 tCO2e (standortbezogen) bzw. 7.692,6 tCO2e (marktbezogen).

3

Die in der Tabelle dargestellten Emissionen aus der Veranlagung (Unternehmensanleihen und Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) sind nicht mit den Emissionen aus dem Übergangsplan für den Klimaschutz vergleichbar, da in diesem die Scope 3-Emissionen nicht berücksichtigt werden. Die THG-Emissionen aus der Veranlagung ohne Scope 3-Emissionen betragen im Berichtsjahr 1.519.144,7 tCO2e.

4

Die Emissionen der at equity-Gesellschaften aus dem Basisjahr werden nicht offengelegt, da diese Gesellschaften 2023 noch nicht im Berichtsumfang der VIG inkludiert waren und eine rückwirkende Berechnung der Emissionsdaten aufgrund fehlender Energiekennzahlen nicht möglich ist.

Wie in der Tabelle ersichtlich, haben sich die Scope 1-THG-Bruttoemissionen im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um 0,4 % erhöht. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf eine Verbesserung der Datenqualität zurückzuführen.

Die standortbezogenen Scope 2-THG-Bruttoemissionen sind im Vergleich zum Vorjahr um 12,9 % gesunken. Gründe dafür sind unter anderem, dass der Heizenergieverbrauch einzelner Gesellschaften im Jahr 2024 nicht korrekt zugeordnet wurde und irrtümlich als Fernwärme (Scope 2) anstatt als direkte Emissionen aus stationären Verbrennungsanlagen (Scope 1) erfasst wurde sowie ein insgesamt reduzierter Verbrauch fossiler Energieträger. Die marktbezogenen Scope 2-THG-Bruttoemissionen reduzierten sich im Berichtsjahr um 21,4 %. Diese Entwicklung spiegelt insbesondere den verstärkten Bezug von Strom aus erneuerbaren Energiequellen wider, der in der marktbezogenen Methodik explizit berücksichtigt wird und somit die Fortschritte im Bereich der nachhaltigen Energieversorgung abbildet. In Bezug auf die Scope 3-THG-Bruttoemissionen aus Flugreisen (Scope 3.6) ist aufgrund verstärkter Reisetätigkeit ein Anstieg von 40,0 % zu verzeichnen. Insgesamt haben sich im eigenen Bürobetrieb die standortbezogenen Scope 1-3-Emissionen um 5,2 % reduziert, die marktbezogenen Scope 1-3-Emissionen konnten um rund 8,5 % verringert werden.

Im Bereich Underwriting (Großkund:innen) ist im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung der versicherungsbedingten Emissionen um 5,4 % festzustellen. Diese Erhöhung ist vor allem auf eine signifikante Verbesserung der Datenqualität der zu berechnenden Emissionen zurückzuführen, da im Vergleich zum Vorjahr für deutlich mehr Verträge NACE-Codes zur Verfügung standen.

Im Bereich Underwriting (Privatkund:innen) ist im Kfz-Portfolio – unter anderem infolge einer verbesserten Datenqualität – eine Reduktion der Emissionen um 3,0 % zu verzeichnen, obwohl die in die Berechnung einbezogenen Fahrzeuge mit Kfz-Haftpflichtversicherung (gemäß PCAF-Standard) im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,5 % gestiegen sind.

Im Bereich Veranlagung lässt sich bei den Emissionen aus Unternehmensanleihen und Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren eine leichte Reduktion von 2,5 % im Vergleich zum Vorjahr feststellen. Diese Reduktion ist vor allem auf Änderungen im Portfolio und den zugrundeliegenden Emissionsdaten der investierten Unternehmen zurückzuführen. Die Emissionen aus Staatsanleihen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 % gestiegen. Obwohl die berichteten Emissionen der investierten Unternehmen gesunken sind, haben sich die absoluten Emissionswerte aufgrund des gestiegenen Investitionsvolumens leicht erhöht. Bei den Emissionen des Immobilienportfolios zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Reduktion von 5,7 %. Trotz eines Wachstums des Portfolios ist auch die Emissionsintensität leicht gesunken. Positiv hervorzuheben ist zudem die deutlich verbesserte Datenqualität. So hat sich der Anteil der berechneten („calculated“) Emissionen signifikant erhöht, während die geschätzten („estimated“) Emissionen deutlich reduziert werden konnten.

In Summe lässt sich bei den gesamten Treibhausgasemissionen (sowohl standortbasiert als auch marktbasiert) eine leichte Reduktion von 1,6 % im Vergleich zum Vorjahr feststellen. In den kommenden Jahren wird durch die gezielten Maßnahmen des Übergangsplans für den Klimaschutz sowie durch zusätzliche zukünftige Initiativen eine weitere Reduktion der Treibhausgasemissionen erwartet.

Nachstehende Tabelle zeigt die im Rahmen des Übergangsplans für den Klimaschutz ausgewählten Portfolios sowie deren Emissionen im Basisjahr (2023), im Vorjahr (2024) sowie im Berichtsjahr 2025. Zudem werden die Etappenziele für 2030 gemäß Übergangsplan für den Klimaschutz sowie der derzeitige Fortschritt bei deren Erreichung dargestellt.

Portfolios gemäß Übergangsplan für den Klimaschutz

Portfolios gemäß Übergangsplan für den Klimaschutz

2025

2024

∆ in %

Basisjahr 2023

Zieljahr 2030

Zielfortschritt 2025 in %

in tCO2

 

 

 

 

 

 

Scope 1-3-Treibhausgas­emissionen (eigener Bürobetrieb)

32.870

35.912

-8,47

38.066

27.027

47,07

Scope 3-Treibhausgas­emissionen

 

 

 

 

 

 

15) Investitionen

 

 

 

 

 

 

Underwriting (Großkund:innen)

690.062

654.634

5,41

680.105

485.663

-5,12

Veranlagung (Unternehmensanleihen und Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere)

699.728*

898.726

-22,14

1.218.310

869.874

148,83

*

Da die Emissionen aus dem Immobilienportfolio im Berichtsjahr erstmals im Übergangsplan für den Klimaschutz berücksichtigt wurden, wurde eine Überschneidung mit den Emissionen aus Unternehmensanleihen und Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren festgestellt. Diese beläuft sich auf rund 4.400 tCO2e bzw. ein Volumen von rund EUR 393,3 Mio. auf Gruppensicht. Eine entsprechende methodische Bereinigung ist für die kommenden Berichtsjahre vorgesehen.

Wie im Kapitel ESRS E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“ dargestellt, wurde für die Scope 1-3-Emissionen aus dem eigenen Bürobetrieb ein übergreifendes Reduktionsziel festgelegt. Im Berichtsjahr konnte im Vergleich zum Vorjahr bereits eine Reduktion von 8,5 % erreicht werden. Im Hinblick auf das für 2030 gesetzte Etappenziel konnten im Berichtsjahr bereits 47,1 % der vorgesehenen Emissionsreduktionen im eigenen Bürobetrieb erreicht werden.

Im Wirkungsfeld Underwriting (Großkund:innen) wurde, wie bereits beschrieben, aufgrund einer Verbesserung der zugrundeliegenden Datenqualität eine Erhöhung der absoluten Emissionen um 5,4 % verzeichnet. Die ausgewiesenen Emissionen liegen somit auch über dem Niveau des Basisjahres. Beim Vergleich der Emissionen aus dem Underwriting-Portfolio (Großkund:innen) ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Portfolio und damit die Berechnungsbasis für die Emissionen jährlich variieren können. Relativ zur Steigerung des Prämienvolumens seit dem Basisjahr sind die Emissionen aus dem Underwriting-Portfolio (Großkund:innen) unterproportional angewachsen. Verglichen mit dem Basisjahr konnte demnach im Berichtsjahr eine Reduktion der Emissionsintensität erreicht werden.

In Bezug auf die im Übergangsplan für den Klimaschutz erfassten Emissionen aus Unternehmensanleihen und Aktien und sonstigen nicht festverzinslichen Wertpapieren im Wirkungsfeld Veranlagung lässt sich im Vergleich zu 2024 eine Reduktion von 22,14 % feststellen. Der Zielfortschritt in Bezug auf das für 2030 gesetzte Etappenziel beträgt im Berichtsjahr bereits 148,83 %. Wie jedoch im Kapitel ESRS E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“ bereits dargestellt, unterliegt die Emissionsentwicklung entsprechenden Schwankungen. Die Zielerreichung ist daher nicht statisch, sondern erfordert eine laufende Überprüfung und konsequente Weiterführung der definierten Maßnahmen zur Erreichung des langfristigen Netto-Null-Ziels.

Beim Immobilienportfolio der VIG konnte im Berichtsjahr eine Reduktion der Emissionsintensität von 3,8 kg CO2e/m2 im Vergleich zum Basisjahr verzeichnet werden. Im Hinblick auf die Zielsetzung gemäß CRREM-Szenario konnten dadurch bereits 32,0 % der vorgesehenen Reduktion der Emissionsintensität erreicht werden.

Auf Grundlage der im Übergangsplan für den Klimaschutz festgelegten Maßnahmen sollen die Emissionen in den kommenden Jahren schrittweise und nachhaltig reduziert werden.

Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse

Nachstehende Tabelle stellt eine Übersicht der Intensität der Treibhausgasemissionen der VIG dar. Dabei werden die gesamten Treibhausgasemissionen der VIG in Relation zu den im Konzernabschluss offengelegten Umsatzerlösen gegenübergestellt. Als Umsatzerlöse wurden die versicherungstechnischen Erträge ausgestellter Versicherungsverträge, die Mieterträge von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien sowie andere Erträge (Dienstleistungsumsätze) herangezogen.

Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse

Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse

2025

2024

∆ in %

tCO2e/EUR

 

 

 

Scope 1-3 standortbezogen

0,0011

0,0013

-9,59

Scope 1-3 marktbezogen

0,0011

0,0013

-9,60

Nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung der herangezogenen Umsatzerlöse in die entsprechenden Positionen der Konzernbilanz.

Art des Umsatzes zur Berechnung der THG-Intensität

Art des Umsatzes zur Berechnung der THG-Intensität

GuV-Position

Verweis auf Konzern­abschluss

2025

2024

2023

Betrag in (TEUR)

 

 

 

 

 

Versicherungsumsätze

Versicherungs­technische Erträge ausgestellter Versicherungs­verträge

Seite 174

13.195.975

12.138.477

10.921.825

Immobilienerträge (sowohl von vermieteten Objekten von Versicherungen als auch von Immobilienbesitz­gesellschaften)

Mieteinnahmen von als Finanz­investition gehaltenen Immobilien

Seite 239

232.130

214.139

194.758

IFRS 15 Umsätze von GmbHs

Andere Erträge (Dienstleistungs­­umsätze)

Seite 255

191.773

166.429

121.222

Gesamtnetto­umsatzerlöse

 

 

13.619.878

12.519.045

11.237.805

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