Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die Rolle der Leitungsorgane in den Gesellschaften der VIG ist es, in der ordentlichen Geschäftsführung Vorkehrungen in den jeweiligen Unternehmen zu treffen, welche die Einhaltung der anwendbaren regulatorischen und internen Vorgaben sicherstellen (siehe Kapitel ESRS 2 SBM-1 „Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette“). Davon erfasst ist auch das Thema Geschäftspraktiken. So wurde der VIG Code of Business Ethics gruppenweit ausgerollt und in allen (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensionskassen der VIG sowie risikobasiert in Nicht-Versicherungsunternehmen umgesetzt. Diese Umsetzung in den (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Asset-Management-Gesellschaften und Pensionskassen bedurfte der Genehmigung durch das jeweilige Leitungsorgan. Selbiges gilt für die VIG-Gruppenleitlinie Compliance Management System, welche die Implementierung eines lokalen Compliance-Management-Systems in den genannten Gruppengesellschaften vorsieht. Dazu gehört auch die Bestellung eines/einer Compliance-Verantwortlichen.
Die Rolle der Aufsichtsorgane in den Gesellschaften der VIG ist die Überwachung der Geschäftsleitung in sämtlichen Belangen des Geschäftsbetriebs. Das betrifft auch die Einhaltung der anwendbaren regulatorischen Vorgaben, u. a. in Bezug auf Geschäftspraktiken. In einigen Gesellschaften der VIG bedarf die Umsetzung von unternehmensinternen Richtlinien der Genehmigung durch den Aufsichtsrat. Zusätzlich ist in mehreren Gesellschaften eine jährliche Berichterstattung des/der Compliance-Beauftragten an das Aufsichtsorgan vorgesehen.
VIG Holding bekennt sich zur Anwendung und Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Der ÖCGK besteht seit dem Jahr 2002 und wird regelmäßig an die gültigen Gesetzestexte sowie neuen Marktstandards angepasst. Er bildet den Standard für gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle in Österreich. Die VIG Holding veröffentlicht einen jährlichen Bericht auf ihrer Website. Die Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane jener Gruppengesellschaften, die der Aufsicht durch die jeweils lokalen Finanzmarktaufsichtsbehörden unterliegen, haben strenge Vorschriften bezüglich ihrer fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit („Fit & Proper“-Anforderungen) zu erfüllen. Dazu zählt auch das Thema Geschäftspraktiken. Die Erfüllung dieser Anforderungen wird zusätzlich durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden bei Bestellung und bei Bedarf auch während aufrechter Funktionsausübung überprüft. Bei der Auswahl von Mitgliedern der Leitungs- und Aufsichtsorgane der Gruppengesellschaften legt die VIG entsprechend hohe Maßstäbe an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit an. Die bisherigen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse sowie die persönliche Eignung werden bei der Auswahl sorgfältig geprüft. Darüber hinaus werden die externen Kandidat:innen vor Bestellung durch den Bereich Compliance (incl. AML) einem Hintergrundcheck in Bezug auf Betroffenheit von Sanktionen, Verurteilungen und negative mediale Berichterstattung unterzogen. Die Ergebnisse dieses Checks fließen in die Gesamtbeurteilung mit ein.