Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wie im Abschnitt E1 ESRS 2 SBM-3 „Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell“ dargelegt, wurde im Jahr 2025 von der VIG eine Szenarioanalyse durchgeführt, welche die potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen von Klimaszenarien bei globalen Erwärmungsgraden von 1,5 °C, 2,0 °C und 3,0 °C berücksichtigt hat. Die Analyse erfolgte unter Einbeziehung eines kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonts und umfasst die Bewertung von physischen Risiken sowie Transitionsrisiken, die sich aus verschiedenen Klimaszenarien ergeben könnten. Die Durchführung der Szenarioanalyse dient unter anderem dazu, mögliche finanzielle Auswirkungen unter verschiedenen Erwärmungspfaden zu bewerten und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Detaillierte Angaben zur Klassifikation von Klimagefahren und der Ermittlung von kurz-, mittel- und langfristigen Übergangsereignissen sind im Konzernanhang im Kapitel „Risikostrategie und Risikomanagement“ dargestellt.
Der Prozess der konsolidierten doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Bezug auf die Bewertung der klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen ist im Kapitel ESRS 2 IRO-1 „Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ beschrieben. Im Folgenden werden die Ergebnisse in Bezug auf die drei Subthemen „Anpassung an den Klimawandel“, „Klimaschutz“ und „Energie“ dargestellt.
Wesentliche klimabezogene Auswirkungen
Der Beitrag zur globalen Erwärmung durch Treibhausgasemissionen und den Verbrauch nicht erneuerbarer Energien wurde als wesentliche negative klimabezogene Auswirkung in den Wirkungsfeldern Underwriting, Veranlagung und eigener Bürobetrieb identifiziert.
Die Kerntätigkeit der Versicherung, das Underwriting, stellt einen Hebel dar, um zu einer nachhaltigen Zukunft beizutragen. Zwar verursachen Versicherungsprodukte selbst keine direkten Emissionen, jedoch entstehen indirekte klimabezogene Auswirkungen durch die versicherten Objekte und damit mittelbar durch die Ermöglichung von Versicherungsdeckung, wie beispielsweise Gebäude oder Fahrzeuge, die Emissionen freisetzen und somit zur globalen Erwärmung beitragen.
In der Veranlagung ergeben sich klimabezogene Auswirkungen insbesondere durch Investitionen in emissionsintensive Branchen und Unternehmen. Die Zusammensetzung und Ausrichtung des Investmentportfolios beeinflusst die Klimawirkung und stellt einen relevanten Ansatzpunkt für den Umgang mit Klimarisiken dar.
Darüber hinaus verursacht der eigene Bürobetrieb direkte und indirekte Emissionen, etwa durch den Energieverbrauch in Gebäuden und Geschäftsreisen. Diese Aktivitäten tragen ebenfalls, wenn auch in geringem Umfang, zur globalen Erwärmung bei und stellen somit eine klimabezogene Auswirkung der VIG dar.
Das Management der Auswirkung erfolgt im Rahmen des Übergangsplans für den Klimaschutz der VIG, welcher im Kapitel ESRS E1-1 „Übergangsplan für den Klimaschutz“ detailliert beschrieben ist. Die konkreten Maßnahmen, anhand derer die Auswirkungen in den einzelnen Wirkungsfeldern adressiert werden, findet sich im Kapitel ESRS E1-3 „Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten“. Die Emissionsreduktionsziele der VIG sind zudem im Kapitel ESRS E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“ in Verbindung mit dem Übergangsplan für den Klimaschutz dargestellt.
Wesentliche klimabezogene Risiken
Im Underwriting wurde das physische Risiko einer zunehmenden Häufigkeit und Schwere von Schadensfällen infolge extremer Wetterereignisse (z. B. häufiger auftretende Regenfälle oder längere Dürreperioden) und Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungsrisiko als Folge des Klimawandels) identifiziert, was mittelfristig die Versicherbarkeit und das Geschäftsmodell in seiner Relevanz beeinträchtigt.
Häufigere Ereignisse durch Naturkatastrophen können auch zu höheren Bruttoschäden führen. Unwetterereignisse, die als 100-jährig bzw. höher eingestuft werden, sind in den letzten beiden Jahrzehnten bereits verstärkt aufgetreten (z. B. Überschwemmungen, Hagel, Sturm). Gemäß interner Risikoanalysen schätzt die VIG bei den Naturkatastrophen vor allem das Thema Hochwasser als besonders relevant ein.
Ein weiteres Risiko im Underwriting und auch in der Veranlagung besteht darin, dass Investitionen in und/oder das Versichern von Unternehmen, die ihre Auswirkungen auf den Klimawandel nicht angemessen berücksichtigen, negative Medienberichterstattung und Reputationsschäden verursachen können, die finanzielle Verluste zur Folge haben können.
Durch die Bewertung und Bepreisung von Klimarisiken wird durch die Einbeziehung von Klimadaten und Risikomodellierung in die Versicherungsbedingungen eine angemessene Berücksichtigung potenzieller Schäden ermöglicht, welche die langfristige Stabilität sowie Nachhaltigkeit des Versicherungsgeschäfts fördert. Dies hat vor allem in der Nichtlebensversicherung an Bedeutung gewonnen. Im Großkund:innengeschäft basieren die lokalen Versicherungsbedingungen auf der individuellen Risikosituation der jeweiligen Versicherungsnehmer:innen. Im Einzelfall kann eine Versicherung erst dann abgeschlossen werden, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Risikominimierung umgesetzt wurden.
Diesbezüglich leistet Risk Consult als Tochtergesellschaft der VIG einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der gruppenweiten Strategie im Bereich physischer und transitorischer Klimarisiken. Das Unternehmen unterstützt Industrie-, Gewerbe- und Finanzkund:innen in Österreich sowie in Zentral- und Osteuropa bei der Identifikation, Bewertung und Reduktion von Risiken infolge von Naturgefahren und Extremwetterereignissen. Die Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Naturgefahrenmanagement, technische Risikoanalyse und präventive Beratung, mit dem Ziel, die physische Resilienz von Unternehmen und Infrastrukturen zu stärken und Schadenswahrscheinlichkeiten nachhaltig zu verringern. Jährlich werden rund 2.000 Betriebsstätten analysiert, womit ein wichtiger Beitrag geleistet wird, um die Wirtschaft resilienter gegenüber Naturgefahren zu machen. Durch die internationale Aufstellung der VIG wird dieses Fachwissen gruppenweit eingesetzt und an lokale Gegebenheiten angepasst.
Neben dem physischen Risiko wurde im Underwriting zudem eine potenzielle Zunahme von Schäden aufgrund von mangelndem Bewusstsein, unzureichender Risikoeinschätzung oder fehlender Maßnahmen der Kund:innen zur Verringerung der Auswirkungen versicherter Ereignisse als Transitionsrisiko identifiziert. Vor allem in der Haftpflichtversicherung können höhere Schäden aufgrund mangelnder Vorbereitung auf den Klimawandel auftreten.
Im Bereich Veranlagung wurde infolge einer Zunahme extremer Wetterereignisse für die VIG das physische Risiko eines Ausfalls oder negativen Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit von Schuldner:innen identifiziert. Beispielsweise können Naturkatastrophen zu Produktionsstilllegungen führen, was sich etwa auf die Tilgungsfähigkeit und damit auf die Kreditwürdigkeit von Unternehmen, in denen die VIG investiert ist, auswirken kann. Das entsprechende Risiko wird im Marktrisiko berücksichtigt. Zudem könnten Investments, die nur in begrenztem Maße Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, unter anderem Transitionsrisiken darstellen. Diese könnten aufgrund geänderter bzw. erweiterter gesetzlicher Rahmenbedingungen zu Wertverlusten führen und wurden daher als wesentlich identifiziert.
Informationen zum Management der identifizierten Risiken sowie die Konzepte zur Bewältigung der Risiken und die in den einzelnen Wirkungsfeldern ergriffenen Maßnahmen werden in den Kapiteln ESRS E1-2 „Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“ und ESRS E1-3 „Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten“ näher erläutert.
Wesentliche klimabezogene Chancen
Als wesentliche klimabezogene Chance im Underwriting wurde die potenzielle Erweiterung des Produktangebots und der Marktreichweite aufgrund eines steigenden Bedarfs und Interesses an Versicherungsprodukten, die extreme Klimaereignisse abdecken, identifiziert.
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) zeigt auf, dass historisch gesehen rund 75 % der klimabedingten Katastrophen nicht durch Versicherungen abgedeckt sind (siehe „Insurance Nat Cat protection gaps – A multidimensional approach“ im Eurofi Magazine vom 11. September 2024). Ursache hierfür ist, dass vor allem staatliche Infrastruktur nicht versichert ist. Obwohl ein steigendes Interesse der Bevölkerung an Versicherungslösungen für Klimarisiken erwartet wird, können diese nur im Kontext mit verfügbaren Rückversicherungskapazitäten und gegebenenfalls unter Einbeziehung staatlicher Deckungen angeboten werden (z. B. Diskussion über die Erhöhung von Naturkatastrophen-Deckungen in Österreich). Maßnahmen, die im Bereich Underwriting zum Klimaschutz gesetzt werden, erfordern bei Versicherbarkeit demnach auch Anpassungen in den Produkten durch Deckungserweiterungen. Die Versicherung von Umwelttechnologielösungen bietet dabei die Chance, neue Versicherungsprodukte bzw. -services anzubieten, die extreme Klimaereignisse abdecken. Voraussetzung hierfür ist aber die Versicherbarkeit dieser Risiken und die Zurverfügungstellung eines ausreichenden Rückversicherungsschutzes, da es durch die Erhöhung des potenziellen Risikos durch zusätzliche Deckungen bei Naturkatastrophen zu höheren Belastungen bei Versicherungsdienstleistern kommt, welche risikoadäquat zu bepreisen sind.
Zudem bieten in der Veranlagung Investitionsmöglichkeiten der VIG in Grüne Anleihen (Green Bonds) eine weitere klimabezogene Chance. Grüne Anleihen sind ein zentrales Instrument zur Finanzierung von Investitionen, die Klima- und Umweltziele unterstützen. In den vergangenen Jahren hat sich der Markt in der Europäischen Union dynamisch entwickelt. Die European Environment Agency (EEA) gibt in ihrer Publikation „Green Bonds in Europe“ vom 1. Juli 2025 auf ihrer Website an, dass der Anteil an Investments in Grüne Anleihen im Verhältnis zu allen von Unternehmen und Regierungen begebenen Anleihen in der Europäischen Union deutlich gestiegen ist und im Jahr 2024 rund 7 % erreichte.
Details zum Management der Chancen sind in den Kapiteln ESRS E1-2 „Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“ und ESRS E1-3 „Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten“ beschrieben.
Angabepflicht E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der VIG werden durch entsprechende Konzepte adressiert, die im Folgenden dargestellt werden.
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel im Bereich Underwriting
Die VIG ist bestrebt, ihre Versicherungsnehmer:innen dabei zu unterstützen, sich besser an den Klimawandel anzupassen, und den Anteil von Produkten und Services, die dazu beitragen, kontinuierlich zu erhöhen. Einige VIG-Versicherungsgesellschaften bieten dazu spezifische Produkte an.
Zu diesem Zweck wurde die Deklaration „Verantwortungsvolles Versichern“ ausgearbeitet, in der sich die VIG im Großkund:innengeschäft unter anderem zu selbstauferlegten klimabezogenen Kriterien entschieden hat. Diese unterstützen dabei, Nachhaltigkeit noch umfassender im Kerngeschäft zu verankern.
In der VIG werden bereits seit 2019 keine neuen Versicherungsverträge mehr für Kohlebergbau- oder Kohlekraftwerksprojekte abgeschlossen. Bestehende Versicherungsverträge in diesem Bereich werden schrittweise abgebaut. Durch die aktualisierten Vorgaben der Deklaration besteht eine Verpflichtung zu einer degressiven Underwriting-Strategie der bestehenden Risikoversicherungen. In diesem Sinne werden die VIG-Versicherungsgesellschaften ihr Engagement im Versicherungsgeschäft mit Kohleenergie nicht ausweiten. Zudem bietet die VIG keine Risikoabdeckung für die unkonventionelle Exploration von Öl und Gas an. Dazu zählen Schiefergas und Schieferöl sowie alle Arten von neuen Tiefseebergbauprojekten. Im Sinne der Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen versichert die VIG außerdem seit vielen Jahren in Zentral- und Osteuropa erneuerbare Energieträger wie Wind- und Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse.
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel im Bereich Veranlagung
Die VIG legt die Prämieneinnahmen so an, dass den Verpflichtungen gegenüber den Kund:innen jederzeit in vollem Umfang nachgekommen werden kann. Die VIG setzt daher auf Sicherheit bei der Veranlagung und bevorzugt gute Bonitäten und damit stabile Erträge. Gleichzeitig übernimmt die VIG aber auch Verantwortung für die ökologischen Auswirkungen ihrer Veranlagung und setzt dementsprechend erweiterte Nachhaltigkeitskriterien um. Ein wesentliches Instrument zur Dekarbonisierung des Veranlagungsportfolios stellt die im Rahmen des Nachhaltigkeitsprogramms erfolgte Portfolioanalyse in jeder der lokalen Versicherungsgesellschaften dar, die auf die wesentlichen Treibhausgasemittenten im Portfolio fokussiert. Darauf aufbauend wurde von den Gesellschaften für diese Gruppe an Emittenten ein Aktivitätenplan entwickelt, der zum Ziel hat, das Anleihen- und Aktien-Portfolio in Bezug auf den CO2e-Fußabdruck auf einen Entwicklungspfad im Einklang mit dem Netto-Null-Ziel 2050 zu bringen.
Zudem verfolgt die VIG einen Engagement-Ansatz, welcher den Austausch mit investierten und potenziell investierbaren Unternehmen fördert, um sie zu ermutigen, die nachhaltigen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten zu verbessern. Für die Umsetzung des Ansatzes wurde eine Kooperation mit dem international renommierten externen Partner ISS ESG eingegangen. Die Ergebnisse der Engagement-Aktivitäten werden in einem jährlichen Engagement-Bericht auf der Website veröffentlicht. Außerdem verfolgt die Deklaration das Ziel, den Anteil der Investitionen auf Basis des VIG Sustainability Bond Frameworks (z. B. erneuerbare Energien, umweltfreundliche Bauweisen) zu erhöhen. Diesbezüglich hat die VIG im Rahmen ihres aktiven Kapitalmanagements im März 2025 erfolgreich eine Tier 2-Nachhaltigkeitsanleihe mit einem Volumen von EUR 300 Mio. emittiert. Nach der erstmaligen Begebung einer Nachhaltigkeitsanleihe im Jahr 2021 handelt es sich um die zweite nachhaltige Anleihe der VIG und die erste im Tier 2-Format. Mit der Anleihe sollen unter anderem grüne und soziale Projekte in den Bereichen erneuerbare Energie, grüne Gebäude und leistbares Wohnen unterstützt werden.
Weiters ist die VIG bestrebt, den Anteil an Investments in Grüne Anleihen zu erhöhen. Im Berichtsjahr wurden insgesamt EUR 1.838 Mio. in Grüne Anleihen investiert. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Erhöhung um 24,9 %*. Die Identifikation der Nachhaltigkeitsausprägung einer Anleihe erfolgt anhand von öffentlich verfügbaren Daten. Nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Investments der VIG in Grüne Anleihen seit 2023.
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2025 |
2024 |
2023 |
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in EUR Mio. |
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Veranlagung in Grüne Anleihen |
1.838 |
1.472 |
1.199 |
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Die Deklaration für „Verantwortungsvolles Investieren“ definiert folgende Ausschlusskriterien für bestimmte Sektoren:
Thermische Kohle: Die VIG schließt neue Direktinvestitionen in Unternehmen aus, die mehr als 5 % ihres Umsatzes mit dem Abbau von thermischer Kohle erwirtschaften. Dasselbe gilt für Unternehmen, die mehr als 10 Mio. Tonnen thermische Kohle pro Jahr produzieren. Zusätzlich gilt das Ausschlusskriterium für Unternehmen, die mehr als 5 % der gesamten Stromerzeugung bzw. mehr als 10 GWh Energie aus thermischer Kohle erzeugen. Bestehende Investitionen wurden bis Ende 2025 gegenüber 2019 um mehr als 50 % reduziert und werden bis spätestens Ende 2035 vollständig abgebaut.
Unkonventionelles Öl und Gas: Neue Direktinvestitionen in Unternehmen, die mehr als 5 % ihres Umsatzes im Bereich unkonventionelles Öl und Gas erwirtschaften, werden ebenfalls ausgeschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Einnahmen aus Ölsand oder Schiefergas.
Auch soziale Ausschlusskriterien, wie der Ausschluss von Investitionen in Unternehmen, die geächtete Waffen produzieren oder mit ihnen handeln, wurden in der Deklaration definiert.
Des Weiteren orientiert sich die Deklaration an den zehn Prinzipien des UN Global Compact zu Menschen- und Arbeitsrechten sowie Maßnahmen zu Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. In Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel und dem Klimaschutz sind vor allem jene von der Deklaration angeführten Ausschlusskriterien für Investitionen, welche gegen folgende Prinzipien des UN Global Compact betreffend Umweltschutz verstoßen, hervorzuheben:
Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,
Prinzip 8: Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen und
Prinzip 9: die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
Die Anwendung der Ausschlusskriterien der Deklaration gilt generell für Direktinvestitionen (mit Ausnahme von Wertpapieren begeben von Staaten, Bundesländern, Regionen, Gemeinden und supranationalen Organisationen) einschließlich solcher Investitionen in konsolidierte Investmentfonds aller VIG-(Rück-)Versicherungsgesellschaften. Zusätzlich zu den oben dargestellten klimabezogenen Ausschlusskriterien werden für das VIG-Gesamtportfolio Analysen im Zusammenhang mit einem Klimarisikoreport durchgeführt. Diesbezüglich wird in unterschiedlichen Szenarioanalysen dargestellt, wie sich Unternehmensbewertungen in Bezug auf Transitionsrisiken und physische Risiken verändern könnten. Diese Analysen helfen unter anderem dabei aufzuzeigen, ob das Veranlagungsportfolio dem globalen Temperaturpfad der Ziele des Pariser Klimaabkommens entspricht.
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Anpassung an den Klimawandel im eigenen Bürobetrieb
Auch wenn der größte Anteil der Treibhausgasemissionen der VIG durch die Wirkungsfelder Underwriting und Veranlagung verursacht wird, entstehen Treibhausgasemissionen auch im eigenen Bürobetrieb. In diesem Bereich verfügt die VIG über einen Hebel, mit dem ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann. Weitere Details sind im Nachhaltigkeitsprogramm in ESRS 2 MDR‑P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ beschrieben. Das Nachhaltigkeitsprogramm der VIG definiert dafür Maßnahmen, welche die Themen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Energieeffizienz sowie Einsatz erneuerbarer Energien umfassen. Auf Ebene der einzelnen Gesellschaften können die Emissionen aus dem Bürobetrieb auf Standortbasis analysiert werden, um zielgerichtete Maßnahmen abzuleiten.
Angabepflicht E1-3 – Massnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Nachstehender Abschnitt befasst sich mit den ergriffenen Maßnahmen und Mitteln im Zusammenhang mit den Klimakonzepten der VIG. Die folgende Tabelle beinhaltet die gemäß Übergangsplan für den Klimaschutz identifizierten Dekarbonisierungshebel je Wirkungsfeld. Darin werden sowohl die strategischen Hebel als auch die Maßnahmen, die im Rahmen der Umsetzung des Übergangsplans für den Klimaschutz verfolgt werden, dargestellt. Die anschließenden Unterkapitel gehen jeweils vertiefend auf die einzelnen Wirkungsfelder ein. Dabei wird erläutert, wie die Dekarbonisierungshebel in der Praxis wirken und welche Maßnahmen gemäß Übergangsplan für den Klimaschutz geplant sind oder bereits umgesetzt wurden.
Wirkungsfeld* |
Dekarbonisierungshebel |
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Underwriting Großkund:innen |
Reduktion der Deckung bei Risiken und Verträgen: Durch die gezielte Verringerung der Risikoübernahme emissionsintensiver Kund:innen ohne ausreichende Übergangspläne oder Reduktionsziele soll ein aktiver Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen geleistet werden. |
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Ausbau im Neugeschäft unter Berücksichtigung von Zielintensitäten (tCO2e/Mio. EUR): Neue Verträge werden verstärkt unter Berücksichtigung einer „Netto-Null“-Zielintensität (verursachte tCO2e/Mio. EUR) bis 2030 abgeschlossen. |
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Fokus auf eine Deckung im Bereich erneuerbare Energien: Ein besonderer Fokus soll auf Kund:innen im Bereich der erneuerbaren Energien gelegt werden, welche einen Beitrag zur Energiewende und zur nachhaltigen Transformation leisten. |
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Reduktion in treibhausgasintensiven Branchen: Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Ausschlusskriterien in besonders emissionsintensiven Industrien (siehe Kapitel |
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Engagement mit Versicherungsnehmer:innen: Im Dialog mit ihren Kund:innen erhält die VIG Transparenz über Emissionsreduktionsziele und -pläne und möchte ihre Kund:innen auf dem Weg der Transformation begleiten. |
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Veranlagung |
Wiederveranlagung der Unternehmensanleihen der Top-Emittenten mit Laufzeitende vor 2030: Bei Fälligkeit wird eine Reinvestition in Emittenten mit jeweils durchschnittlicher Treibhausgasintensität angestrebt, wodurch die Klimabilanz des VIG-Portfolios verbessert wird. |
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Neuveranlagung mit Zielintensität: Für durch das Geschäftswachstum bedingte Neuinvestitionen wird eine Veranlagung im erforderlichen Ausmaß in Einklang mit einer Netto-Null-Zielintensität bis 2030 angestrebt. |
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Reduktion von Veranlagungen in hochintensiven Sektoren: Investments in besonders emissionsintensive Branchen werden für den Fall des Fehlens von Klimazielen bzw. Reduktionsplänen sukzessive reduziert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in Ausschlusskriterien wie beispielsweise der thermischen Kohle (siehe Kapitel ESRS E1-2 „Konzepte im Zusammenhang mit den Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“). |
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Engagement mit investierten und potenziell investierbaren Unternehmen: Durch den Dialog mit investierten und potenziell investierten Unternehmen soll die Nachhaltigkeit in den Geschäftsmodellen gefördert werden. |
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Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Immobilienportfolio: Durch diverse Maßnahmen wie beispielsweise die Verbesserung der Dämmung von Gebäuden soll die Energieeffizienz bis 2030 gesteigert werden. |
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Ausbau emissionsarmer Energie im Immobilienportfolio: Reduzierte Nutzung von emissionsintensiven Heizsystemen und vermehrte Nutzung von Grünstrom. |
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Eigener Bürobetrieb |
Reduktion der Scope 1-Emissionen im unternehmenseigenen Fuhrpark: Durch den Umstieg auf emissionsarme oder elektrische Fahrzeuge soll der Treibhausgasausstoß des Fuhrparks der VIG gesenkt werden. |
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Reduktion der Scope 2-Emissionen: Der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Elektrizität sowie die Optimierung des Energieverbrauchs für Heizung (teilweise auch Scope 1) und Kühlung sollen forciert werden. |
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Maßnahmen und Mittel im Underwriting
Im Underwriting (Firmen- und Großkund:innen-Portfolio) soll das Netto-Null-Ziel unter anderem durch den stetigen Ausbau des Angebots an umweltfreundlichen und nachhaltigen Versicherungsprodukten erreicht werden. Auch das Ausbalancieren der Portfolios anhand des Best-in-Class-Ansatzes ist eine der Maßnahmen, die in diesem Bereich getroffen werden können. Dabei soll ein stärkerer Fokus auf die Versicherung von Branchen mit einem niedrigeren Emissionsaufkommen gelegt werden. Diesbezüglich wird auf Einzelgesellschaftsebene das Underwriting-Portfolio für Großkund:innen anhand der absoluten Treibhausgase analysiert und für die wesentlichen Treibhausgasemittenten ein Maßnahmen- und Aktivitätenprogramm entwickelt, um das Großkund:innen-Portfolio am Netto-Null-Pfad auszurichten. In dieser Hinsicht ist das Engagement mit den Versicherungsnehmer:innen von hoher Relevanz, um diese auf dem Weg gemäß Übergangsplan für den Klimaschutz zu begleiten. Der Hebel des Kund:innen-Engagements wurde im Berichtsjahr von den Versicherungsgesellschaften auch vermehrt dazu genutzt, um die Datenqualität für die Emissionsberechnung der versicherten Kund:innen zu verbessern und in einen aktiven Dialog über deren Nachhaltigkeitsziele und -entwicklung zu treten. Einige Versicherungsgesellschaften unterstützen ihre Kund:innen zudem im Rahmen von Risikobewertungen und Vor-Ort-Begehungen durch Risk Consult (siehe auch ESRS E1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 „Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen“) oder eigene Risikoberater:innen, indem sie gezielte Empfehlungen zur Risikominderung – etwa in Bezug auf Hochwasser-, Sturm- oder Brandschutzmaßnahmen – aussprechen und auf Wunsch vertiefende Vulnerabilitätsanalysen anbieten. In der Interaktion mit den Kund:innen stehen dabei vorwiegend Beratung, Aufklärung und Kooperation im Vordergrund, mit dem Ziel, deren Resilienz gegenüber Extremwetterereignissen sowie deren Risikobewusstsein zu stärken.
Maßnahmen und Mittel in der Veranlagung
Um das Netto-Null-Ziel in ausgewählten Investmentportfolios im Jahr 2050 zu erreichen, werden Treibhausgasemissionen in zukünftigen Investmententscheidungen verstärkt Berücksichtigung finden. Dazu werden von den sich im Übergangsplan befindlichen VIG-Gesellschaften laufend Möglichkeiten für grüne Investitionen im Veranlagungsportfolio evaluiert und Beteiligungen an emissionsintensiven Unternehmen schrittweise reduziert oder beendet. Zudem wird in Unternehmen investiert, deren Emissionsintensität mit den definierten Zielwerten übereinstimmt. Durch die Investition in Grüne Anleihen wird ein aktiver Beitrag zur Finanzierung der ökologischen Transformation geleistet und es werden gezielt Projekte im Bereich Klimaschutz, erneuerbare Energien und nachhaltige Infrastruktur gefördert. Derzeit werden die Emissionen von Grünen Anleihen den klassischen Anleihen gleichgestellt und im Übergangsplan für den Klimaschutz auf Emittentenlevel berücksichtigt. Damit erfolgt die Berechnung der Emissionen nicht auf Basis der einzelnen Anleihen, sondern auf Gesamtunternehmensebene. Für die Immobilienportfolien wurden als zielführende Maßnahmen Heizungsumstellungen von Gas auf Fernwärme und Umstellungen auf Grünstrom identifiziert.
Maßnahmen und Mittel im eigenen Bürobetrieb
Als die größten Dekarbonisierungshebel im eigenen Bürobetrieb der VIG wurden die Bereiche Energie und Fuhrpark identifiziert. Maßnahmen umfassen insbesondere die Verbesserung der Energieeffizienz, den Umstieg auf Energielieferanten mit niedrigerer Treibhausgasintensität sowie die Erweiterung des Bestands an Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit geringerem Treibstoffverbrauch und den bewussten Gebrauch dieser Fahrzeuge. Darüber hinaus wird auch in die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien für den Eigenverbrauch investiert. Im Berichtsjahr konzentrieren sich die lokalen Gesellschaften vor allem auf die Senkung des Energieverbrauchs sowie die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien, etwa durch den Bezug von Grünstrom oder den Erwerb von Grünstromzertifikaten. Zudem analysierten sie den Treibstoffverbrauch des eigenen Fuhrparks und setzten gezielte Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion, unter anderem durch den Umstieg auf Elektrofahrzeuge oder andere energieeffizientere Fahrzeuglösungen. Für weiterführende Informationen zu den Emissionsreduktionen, die sich aus den bereits umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen ergeben, wird auf Kapitel ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“ verwiesen.
Die Offenlegung der erheblichen CapEx-Beträge und eine Zuordnung zu den wichtigsten Leistungsindikatoren gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission wird für die folgenden Berichtsjahre angestrebt.