Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Bezüglich der Einbeziehung nachhaltigkeitsbezogener Leistung in Anreizsysteme wird auf die dargelegten Informationen im Kapitel ESRS 2 GOV-3 „Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme“ verwiesen. Klimabezogene Erwägungen sind insofern im Anreizsystem integriert, als ein Teil der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder der VIG Holding der verzögerten Auszahlung unterliegt, welche an die nachhaltige Entwicklung der VIG gebunden ist. Bei der Beurteilung der nachhaltigen Entwicklung werden nicht nur wirtschaftliche Ziele, sondern auch die Verantwortung für Umwelt, Gesellschaft und Mitarbeitende berücksichtigt, wobei hier eine ganzheitliche Betrachtung erfolgt. Für das Berichtsjahr 2025 wurde darüber hinaus der gruppenweite Übergangsplan für den Klimaschutz (Transitionsplan) in den nichtfinanziellen Zielen der VIG Holding-Vorstandsmitglieder verankert. Damit ist die konsequente Umsetzung und Weiterverfolgung der im Übergangsplan für den Klimaschutz definierten Maßnahmen in das variable Vergütungssystem integriert.