Konzernbericht 2025

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Angabepflicht E1-1 – Über­gangs­plan für den Klima­schutz

Die VIG hat im Berichtsjahr 2024 ihren ersten Übergangsplan für den Klimaschutz veröffentlicht, welcher dazu dient, die strategischen Maßnahmen und Ziele zur Unterstützung der Transformation hin zu einer nachhaltigeren Geschäftstätigkeit zu definieren und umzusetzen. Er fokussiert derzeit auf folgende Bereiche:

  • Großkund:innen-Portfolio im Underwriting

  • Portfolio der Unternehmensanleihen und Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere der Veranlagung

  • Immobilienportfolio der Veranlagung

  • Eigener Bürobetrieb

Bei den finanzierten und versicherten Scope 3-Emissionen liegt der Fokus daher auf ausgewählten Portfolios, welche im Kapitel ESRS E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“ im Detail dargestellt werden.

Der Übergangsplan für den Klimaschutz umfasst die Versicherungsgesellschaften der VIG sowie für die Veranlagung auch die Eigenveranlagung der Pensionsfonds. Für den eigenen Bürobetrieb werden zusätzlich sämtliche Unternehmen, die für das Versicherungsgeschäft essenziell sind (z. B. Schadenmanagement), berücksichtigt. Weitere Details zum Umfang des Übergangsplans für den Klimaschutz sind in Kapitel ESRS E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“ zu finden.

Mit dem Übergangsplan für den Klimaschutz verfolgt die Vienna Insurance Group das Ziel, die absoluten Treibhausgasemissionen aus ihrem Scope 1, 2 und 3 im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen zu reduzieren (für Details zum Immobilienportfolio siehe Kapitel ESRS E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“). Zu diesem Zweck hat sich die VIG für einen wissenschaftlich fundierten Netto-Null-Pfad als Referenz für die Zielsetzung entschieden und das vom „Network for Greening the Financial System (NGFS)“ entwickelte Szenario „Net Zero 2050“ ausgewählt, welches mit dem Ziel übereinstimmt, die globale Erwärmung durch strenge Klimarichtlinien und technologische Innovationen auf 1,5 °C zu begrenzen. Es berücksichtigt Maßnahmen wie die Dekarbonisierung des Energiesektors, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung neuer Technologien zur Bekämpfung schwer zu reduzierender Emissionen. Zudem basiert es auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und stellt einen Reduktionspfad für die absoluten Treibhausgasemissionen dar, ohne dabei zwischen Regionen oder Branchen zu unterscheiden. Daher wendet die VIG die aus dem Szenario abgeleiteten Reduktionsziele einheitlich auf die oben angeführten ausgewählten und auf Gruppenebene konsolidierten Portfolios (exkl. Immobilienportfolios) an, um sicherzustellen, dass die Vorgaben im Einklang mit wissenschaftlich basierten Zielen umgesetzt werden.

Die Reduktionsziele der ausgewählten Portfolios gelten auf Gruppenebene und werden auf die einzelnen Gruppengesellschaften umgelegt. Die Treibhausgasemissionen aus dem Basisjahr 2023 dienen als Ausgangspunkt für die Fortschrittsmessung. Basierend auf dem gewählten Szenario erfordert der Weg zur Erreichung von Netto-Null bis 2050 für ausgewählte Portfolios eine absolute Reduktion der Treibhausgasemissionen der VIG bis 2030 von rund 30 % (ausgehend vom Basisjahr 2023). Die konkreten Referenzzielwerte, die sich aus dieser Reduktion je Wirkungsfeld ergeben, werden im Kapitel ESRS E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“ dargestellt.

Im Berichtsjahr wurde das Immobilienportfolio der VIG in den Übergangsplan für den Klimaschutz aufgenommen. Aufgrund teilweise mangelnder Datenqualität und fehlender Steuerungsmöglichkeiten sind derzeit rund 65 % des Investitionsvolumens aus dem Immobilienportfolio im Übergangsplan für den Klimaschutz abgedeckt. Für diese Immobilieninvestitionen hat die VIG die CRREM-Pfade für den Zielsetzungsprozess gewählt, da diese spezifischer sind als die NGFS-Szenarien. Die Pfade legen jährliche Dekarbonisierungsziele für verschiedene Arten der Immobiliennutzung pro Land fest und umfassen sowohl CO2- (Treibhausgas-) als auch Energieverbrauchsintensitätspfade (EUI), sodass Ziele von einzelnen Vermögenswerten bis hin zum gesamten Portfolio abgeleitet werden können. Die CRREM-Pfade berücksichtigen dabei nationale Prognosen sowohl zum Energiemix als auch zu Emissionsfaktoren. Die Dekarbonisierungspfade spiegeln somit die Emissions- und Energieintensitätswerte wider, welche Gebäude erfüllen müssen, um mit einem Erwärmungsszenario von 1,5 °C in Einklang zu stehen. Aktualisierungen erfolgen in der Regel alle drei Jahre, um neuen wissenschaftlichen Daten, regulatorischen Änderungen und aktualisierten Prognosen für Energieverbrauch, Emissionen und technologischen Fortschritten Rechnung zu tragen.

Die Messung und Zielsetzung der Emissionen im Immobilienportfolio erfolgt gemäß CRREM-Pfad anhand von Intensitäten (kg CO2e/m2). Im Zuge einer Machbarkeitsanalyse hat sich die VIG das Ziel gesetzt, die Emissionsintensität bis 2030 um 30 % zu reduzieren (Basisjahr 2023). Der CRREM-Pfad wurde somit als Referenzpfad für das Immobilienportfolio der VIG genutzt, wobei mit der Zielsetzung die von CRREM vorgegebene Reduktion für das 1,5-Grad-Ziel nicht erreicht wird.

Je Wirkungsfeld wurden wesentliche Dekarbonisierungshebel identifiziert, welche als Orientierungshilfe dienen. Sie bilden den Rahmen für konkrete Maßnahmen, sowohl auf Ebene der einzelnen sich im Übergangsplan befindlichen VIG-Gesellschaften als auch auf Objektebene (z. B. Veranlagungstitel und/oder Emittent), und sind im Kapitel ESRS E1-3 „Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten“ im Detail dargestellt.

Hinsichtlich der Quantifizierung der Investitionen und Finanzmittel, welche die Umsetzung des Übergangsplans für den Klimaschutz unterstützen, befindet sich die Erhebung und Analyse der relevanten Daten noch in Bearbeitung. Eine Offenlegung dieser Informationen ist für zukünftige Berichtsperioden vorgesehen.

Es wurden keine wesentlichen gebundenen Treibhausgasemissionen identifiziert, welche die Erreichung der im Übergangsplan für den Klimaschutz festgelegten Klimaziele beeinträchtigen oder verlangsamen könnten, da sich im Kontext des Geschäftsmodells die wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen der VIG vorwiegend aus den finanzierten und versicherten Scope 3-Emissionen der Kategorie 15 gemäß Greenhouse-Gas-Protokoll (GHG-Protokoll) sowie in geringerem Umfang aus dem eigenen Bürobetrieb ergeben und für diese im Übergangsplan für den Klimaschutz bereits konkrete Maßnahmen zur Dekarbonisierung adressiert werden.

Der Übergangsplan für den Klimaschutz basiert auf dem Nachhaltigkeitsprogramm der Vienna Insurance Group und hat zentrale Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit. Er ist in die gesamte Governance-Struktur der VIG eingebettet. Somit werden Ziele, Aktivitäten, Fortschritte und Aktualisierungen wie alle anderen geschäftsbezogenen Maßnahmen erarbeitet und in Folge regelmäßig im jeweiligen lokalen Vorstand und Aufsichtsrat behandelt. Die Interaktion zwischen lokalen Gesellschaften und den Fachbereichen der VIG Holding im Hinblick auf die Implementierung des Übergangsplans für den Klimaschutz auf lokaler Ebene erfolgt auf Konsultations- und Dialogbasis. Alle Aktivitäten, die sich auf die Integration von Gruppenzielen auf Ebene der Gesellschaften sowie auf die Messung und Steuerung der Ergebnisse und des Fortschritts einschließlich daraus resultierender Anpassungen beziehen, liegen primär in der Verantwortung des lokalen Vorstands der Gesellschaften und in der Folge auch in jener des Vorstands der VIG Holding bzw. untergeordnet in den jeweils zuständigen Fachbereichen.

Die Gesamtverantwortung für Nachhaltigkeitsfragen inklusive dem Übergangsplan für den Klimaschutz bzw. dessen Umsetzung liegt beim Vorstand der VIG Holding. Der Übergangsplan wurde vom Vorstand im Jänner 2025 beschlossen. Die gruppenweite Überwachung der Umsetzung und Zielerreichung erfolgt seitens der VIG Holding durch das Group Sustainability Office (GSO) in enger Abstimmung und Kooperation mit den Fachbereichen. Fortschrittsberichte auf lokaler Ebene sind in die Governance-Struktur eingebettet und werden zweimal pro Jahr an den lokalen Aufsichtsrat berichtet. Der Fortschritt bei der Umsetzung sowie wesentliche Änderungen werden darüber hinaus in den Sitzungen des Nachhaltigkeits-Komitees thematisiert und an den Gesamtvorstand der VIG Holding kommuniziert. In Bezug auf die Fortschrittsmessung der Emissionsreduktionen in den einzelnen Wirkungsfeldern wird auf Kapitel ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“ verwiesen.

Angabepflicht im Zusammen­hang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Aus­wirk­ungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammen­spiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Im Rahmen der konsolidierten doppelten Wesentlichkeitsanalyse der VIG wurden die zentralen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert. Die nachstehende Tabelle zeigt die identifizierten klimabezogenen Risiken auf und ordnet sie physischen oder Transitionsrisiken zu.

Identifizierte klimabezogene Risiken

ESRS-Subthema

Wirkungsfeld

Wesentliche klimabezogene Risiken gemäß doppelter Wesentlichkeitsanalyse

Art des klimabezogenen Risikos

Anpassung an den Klimawandel

Underwriting

Gestiegene Häufigkeit und Schwere von Schadensfällen aufgrund extremer Wetterereignisse und Naturkatastrophen sowie mangelndes Bewusstsein, unzureichende Risikoeinschätzung und/oder fehlende Maßnahmen der Kund:innen zur Verringerung der Auswirkungen versicherter Ereignisse

Physisches Risiko

Anpassung an den Klimawandel & Klimaschutz

Veranlagung

Wertverluste bei Kapitalanlagen („stranded assets“/Transitionsrisiko) sowie das Risiko negativer Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit der Schuldner:innen infolge der Zunahme von Extremwetterereignissen/Naturkatastrophen (physisches Risiko)

Transitionsrisiko;
physisches Risiko

Klimaschutz

Underwriting & Veranlagung

Investitionen in und/oder das Versichern von Unternehmen, die ihre Auswirkungen auf den Klimawandel nicht angemessen berücksichtigen, können negative Medienberichterstattung und Reputationsschäden verursachen, die finanzielle Verluste zur Folge haben können

Transitionsrisiko

  • Physische Risiken des Klimawandels ergeben sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen, z. B. Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur und damit verbunden häufiger und intensiver auftretende Naturkatastrophen und Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen, Hitze-/Dürreperioden, Sturm und Hagel. Gemäß der in den ESRS dargestellten Klassifikation von Klimagefahren wird bei physischen Risiken weiter zwischen akuten und chronischen Risiken unterschieden. Diese Einteilung entspricht auch der Systematik des „Network for Greening the Financial System“ (NGFS):

    • Akute Risiken umfassen kurzfristig auftretende, extreme Wetterereignisse wie Stürme, Überschwemmungen oder Hitzewellen.

    • Chronische Risiken ergeben sich aus langfristigen klimatischen Veränderungen wie steigenden Durchschnittstemperaturen oder einem zunehmenden Meeresspiegel.

  • Transitionsrisiken (Übergangsrisiken) im Zusammenhang mit dem Klimawandel bezeichnen wirtschaftliche und finanzielle Verluste, welche im Zuge des Anpassungsprozesses hin zu einer kohlenstoffärmeren und nachhaltigeren Wirtschaft entstehen können. Maßgebende Faktoren für die Entstehung solcher Risiken sind u. a. neue politische und regulatorische Rahmenbedingungen, technologische Entwicklungen sowie Veränderungen der Marktstimmung von Finanzakteur:innen und der Wahrnehmungen in der Gesellschaft oder bei Kund:innen, die auch Reputationsrisiken nach sich ziehen können.

Eine detaillierte Beschreibung zu den identifizierten klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen befindet sich im nachfolgenden Kapitel in Zusammenhang mit der Angabepflicht zu E1 ESRS 2 IRO-1 „Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen“.

Mit der Durchführung einer Szenarioanalyse schätzt die VIG ab, wie sich der Klimawandel auf die Schadenentwicklung und damit auf das Versicherungsgeschäft auswirkt. Zu den mittel- und langfristigen Auswirkungen des Klimawandels werden auch regelmäßig interne Risikoanalysen durchgeführt, welche sowohl Transitionsrisiken als auch physische Risiken umfassen. Interne und externe Expert:innen schätzen gemeinsam die Wahrscheinlichkeiten von Naturkatastrophen ein und berechnen mögliche Auswirkungen in allen wesentlichen Märkten der VIG, um die langfristige Resilienz des gruppenweiten Versicherungsportfolios zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit physischen Risiken werden Szenarien mit drei unterschiedlich hohen Temperaturanstiegen (1,5 °C, 2,0 °C bzw. 3,0 °C) analysiert, was eine Analyse über kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte ermöglicht. Die verwendeten Risikomodelle werden regelmäßig auf Basis neuer Daten, Fakten und Erkenntnisse, wie z. B. aktueller wissenschaftlicher Studien oder neu errichteter Hochwasserschutzmaßnahmen, verbessert.

Die folgende Tabelle zeigt, welche Naturgefahren für die VIG relevant sind und welche aus wissenschaftlicher Sicht durch den Klimawandel beeinflusst werden.

Für VIG relevante Naturgefahren

Naturgefahr

Relevant für
Klimawandel?

Teil der
VIG-Analyse

Hintergrund

Überschwemmung

Die Wissenschaft geht von einer Zunahme dieses Risikos aus. Ein Vorbote des Klimawandels war die Flutkatastrophe Bernd, die im Jahr 2021 zu unerwartet hohen Schäden führte, aber auch das CEE-Hochwasserereignis von September 2024, welches der VIG sehr hohe Schaden bescherte.

Erdbeben

Es gibt keine relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse, die von einem Anstieg des Erdbebenrisikos infolge des Klimawandels ausgehen.

Wintersturm

Hinsichtlich des europäischen Wintersturms gibt es in der Wissenschaft sehr inhomogene Ergebnisse v.a. auch bezuglich der territorialen Auswirkungen (in manchen Ländern werden Risikoanstiege erwartet, in anderen Ländern Reduktionen).

Hagel und
Sommersturm

Ebenso wie beim Hochwasser geht die Wissenschaft auch bei dieser Naturgefahr von einer Zunahme des Risikos aus. Auch hier zeigte das Jahr 2021 (Hagelsturm „Volker“ in Österreich und Tornado in Tschechien), dass Wetterereignisse extremer werden. Ein weiteres Beispiel ist der Sommer 2023, der in Österreich und Umgebung von einer Vielzahl von Stürmen geprägt war.

Schneedruck

Infolge der Erderwärmung wird langfristig mit weniger Schneefall und dadurch geringerer Belastung durch Schneedruck-Schaden gerechnet. Aus Gründen der Konservativität wurde dies nicht in der
VIG-Analyse berücksichtigt.

Dürre und
Waldbrand

Dürre & Waldbrand spielen aufgrund der geographischen Ausrichtung der VIG auf CEE eine untergeordnete Rolle. Zur Schärfung des Risikobewusstseins werden die Schlüsselregionen für Waldbrandgefährdung ermittelt und überwacht.

Im Konzernabschluss wurden allfällige Auswirkungen der im Zuge der Szenarioanalyse identifizierten Klimarisiken (u. a. Hochwasser), soweit zutreffend, auch bei der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten gewürdigt. Weitere Informationen dazu sind im Konzernanhang im Kapitel „Risikostrategie und Risikomanagement“ zu finden. Das im Bereich der Versicherungstechnik gewonnene Know-how hilft der VIG unter anderem dabei, die optimalen Rückversicherungsdeckungen für übernommene Risiken einzukaufen. Zusätzlich wird jährlich eine Überprüfung des Naturkatastrophen­rückversicherungs­programms durchgeführt, wodurch der Eintritt der Szenarioauswirkungen durch entsprechende Rückversicherungen mitigiert werden kann.

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